Betr.: Mietermagazin 3/08, Seite 27,
Birgit Leiß: „Wohnflächenberechnung: Je eher, desto besser“
Wohnfläche und Raumhöhe
Wir erhielten diverse Zuschriften mit der Anfrage, warum ein Raum mit einer lichten Höhe von 2,25 Meter, wie in diesem Beispiel gewählt, nicht anrechenbar sei auf die Wohnfläche. Richtig ist, dass § 4 der Wohnflächenverordnung schon bei einer Mindesthöhe von 2 Metern eine volle Anrechnung der Wohnfläche regelt. Allerdings geht hier eine ande-re Vorschrift vor. Für Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts genügen, kann keine Grundfläche zur Wohnfläche angerechnet werden. So war unser Beispiel gewählt. Die benannte Raumhöhe entsprach zum Zeitpunkt der Errichtung nicht der im Bauordnungsrecht von Berlin vorgegebenen Mindestraumhöhe von 2,50 Metern.
Die Redaktion
Betr: MieterMagazin 1+2/08, Seiten 12 und 17,
Bezugnahme auf den Mikrozensus 2006
Ausforschung unter staatlichem Zwang
Mir ist aufgefallen, dass Sie im MieterMagazin 1+2/08 Ergebnisse des Mikrozensus 2006 herangezogen haben, ohne die Leser klar darüber zu informieren, worum es sich beim Mikrozensus genau handelt. Es findet sich lediglich der knappe Hinweis, der Mikrozensus sei eine „Datenerhebung des Statistischen Landesamtes“.
Was Sie nicht erwähnten: 350.000 deutsche Haushalte werden jährlich zwangsweise für diese Datenerhebung herangezogen, die – wie die Verantwortlichen behaupten – durch ein Zufallsverfahren ermittelt werden. Als ich im Jahr 2006 in meinem Briefkasten die Aufforderung vorfand, an einer Datenerhebung namens Mikrozensus teilzunehmen, in der ich Angaben über meine Wohnsituation, Einkommensverhältnisse etcetera zu machen hätte, dachte ich zunächst an einen schlechten Scherz. Je mehr ich mich aber informierte, desto klarer wurde mir, dass dies durchaus ernst gemeint war und von mir tatsächlich die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkataloges verlangt wurde. Aber damit nicht genug – insgesamt vier Jahre lang, so heißt es in den mir zugegangenen Unterlagen, hätte ich jedes Jahr aufs neue die Fragen zu beantworten.
In seinen Unterlagen weist das Statistische Landesamt ausdrücklich darauf hin, dass es keine Möglichkeit gäbe, sich der Befragung zu entziehen – auch Alter oder Krankheit seien kein Grund, jemanden aus dieser Verpflichtung zu entlassen. Im Internet, etwa bei Wikipedia, erfährt man, dass den Behörden bei Verweigerung der Beantwor-tung der Fragen eine Reihe von Zwangsmaßnahmen zur Verfügung steht.
Meine Meinung ist: Dieses Vorgehen, das auf Zwang setzt, erzieht die Bürger weder zu kritischem Bewusstsein noch zu selbsttätigem Denken – im Gegenteil: wenn kein blinder Gehorsam geleistet wird, hat man mit Repressalien zu rechnen. Und was sind Freiheitsrechte, in diesem Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn sie durch den Staat einfach eingeschränkt werden können? Problematisch ist nicht allein der vertrauliche Charakter einiger der abgefragten Informationen. Ob es mein Monatsgehalt oder meine Lieblingsspeise ist: Es muss mir selbst überlassen sein, Informationen zu geben oder nicht. Auch wenn einige Angaben für wirtschaftspolitische Belange hilfreich sein mögen, die Freiheit des Einzelnen darf meines Erachtens dafür nicht geopfert werden. Außerdem lädt die Erzwungenheit geradezu ein, falsche Angaben zu machen, so dass der Mikrozensus ohnehin nicht repräsentativ ist.
Viele Freunde und Bekannte hatten noch nie vom Mikrozensus gehört und wollten schlicht und einfach nicht glauben, dass man tatsächlich zur Beantwortung dieser Fragen gezwungen ist. Ich denke, dass zahlreiche Deutsche überhaupt nicht wissen, dass in ihrem Land so etwas möglich ist. Bis 2006 ging es mir ganz genauso. Es erschreckt mich, dass hierzulande Bürger willkürlich für eine Befragung herangezogen werden können – ohne sich etwa strafbar gemacht zu haben oder eine Leistung vom Staat empfangen zu wollen. Erschreckend ist auch, dass kein Rechtsmittel dagegen zu existieren scheint.
U. Blatter, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 3/08, Seiten 11, Kristina Simons:
„Vattenfall-Strompreis: Vier Preisschritte vor, einen zurück“
Strompreissenkung ist Mogelpackung
Ihr Artikel ist leider nicht vollständig. Während es bei den Vattenfall-Tarifen für Berlin Basis, Berlin Klassik, Berlin Kompakt und Naturstrom Preisreduzierungen zum 1. Januar 2008 gab, wurde der günstigste Tarif, nämlich Berlin Easy, für alle neuen Vertragsabschlüsse ab 16. Januar 2008 erhöht. Statt 17,39 Cent kostet der Strom jetzt 17,84 Cent pro Kilowattstunde.
H. Müller, 13353 Berlin
MieterMagazin 7+8/08
11.07.2013