Rund 450 Rechtsberater und Anwälte der dem Deutschen Mieterbund angeschlossenen Mietervereine haben sich kürzlich im hessischen Fulda zu einer Fortbildungsveranstaltung über wichtige mietrechtliche Fragen getroffen. Zur Einstimmung konnten die Teilnehmer eine bissig-zynische Abrechnung mit der Mietrechtsreform von 2001 durch den Bremer Professor Dr. Peter Derleder genießen.
Im Streit um die kurze Kündigungsfrist für Mieter hat es immerhin vier Jahre über die Mietrechtsreform hinaus gebraucht, damit für große Teile der Altmietverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist geltend gemacht werden kann – für Derleder einmal mehr der Beleg gesetzgeberischer Pfuscharbeit bei Fraktionen und Bundesjustizministerium. Die Abschaffung des einfachen Zeitmietvertrages, auch ein Kernstück der Reformgesetzgebung aus dem Jahr 2001, hat dank der BGH-Richter eine gegenteilige Wirkung hervorgebracht, moniert der Bremer Mietrechtsprofessor. Dass dem Gesetzgeber keine Lösung für die Schönheitsreparaturen und die ökologische Sanierung eingefallen ist, zeuge nicht von Weitblick. Mit dem Hinweis, man habe in der vorherigen Legislaturperiode Umfassendes geschaffen, wird jede mietrechtliche Anpassung abgeblockt.
Neben der Mietrechtsreform war auch die Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände und Wohnungsunternehmen Thema der DMB-Bundesarbeitstagung. Professor Schwalbach von der Humboldt-Universität in Berlin erläuterte die Stadtrendite und machte deutlich, welchen Stellenwert kommunale Wohnungsunternehmen für die Städte haben.
In mehreren Arbeitskreisen ging es dann um die Vertiefung der mietrechtlichen Kenntnisse für die Berater der Mietervereine. Aber auch politische Themen sowie Fragen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit standen auf der Agenda. Von besonderem Interesse bleibt die Umsetzung der Ergebnisse der DMB-Zukunftskommission.
rw
MieterMagazin 7+8/08
450 Juristen der DMB-Vereine trafen sich in Fulda zur Bundesarbeitstagung
Foto: Bernd Bohlen
13.04.2013