Ende Mai hat der Bundesrat bei der Wohngeldreform den Vermittlungsausschuss angerufen. Bundestag und Bundesregierung hatten sich zuvor auf eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes unter Einbeziehung anteiliger Heizkosten geeinigt. Nun ist der Zwist zwischen Bund und Ländern allerdings vom Tisch.
In einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit äußerte der Vorsitzende des Berliner Mietervereins, Dr. Franz-Georg Rips, sein Befremden darüber, dass die gleichen Parteien, die im Bundestag die Große Koalition bilden, durch ihre Ministerpräsidenten in den Ländern die Wohngeldreform in Frage stellen wollten. Der Vorschlag der Ländermehrheit, die Bezuschussung von Heizkosten zu streichen, um den finanziellen Aufwand abzuspecken, hätte die Reform um ihre wesentliche Neuerung gebracht, da der Anstieg der Wohnkosten auf die bisher nicht wohngeldfähigen Heizkosten zurückzuführen ist.
Zum 1. Januar 2009 wird es nun doch die Aufstockung des Wohngeldes wie zunächst vorgesehen geben. Die durchschnittliche Wohngeldzahlung pro Wohngeldempfänger wird dann von 90 auf 142 Euro im Monat steigen. Rund 520 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr entstehen durch die Reform des Wohngeldes dem Bund und den Ländern, die sich die Kosten teilen.
Reiner Wild
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
MieterMagazin 7+8/08
Nachdem der Streit zwischen Bund und Ländern beigelegt ist, sind jetzt auch die Heizkosten wohngeldfähig
Foto: Maik Jespersen
13.06.2018