Gegen die Verschandelung der Grünanlagen in ihrem Wohnblock können Mieter leider wenig unternehmen. Weder das Mietrecht noch Umweltgesetze bieten eine Handhabe.
Die Stadtrandsiedlung Glienicker Spitze verfügt über sehr schön gestaltete Grünanlagen. Blühender Jasmin, Rosensträucher und Obstbäume ziehen sich durch das Wohngebiet – so war es jedenfalls früher.
Frank Schmeier, der seit neun Jahren hier wohnt, tut es in der Seele weh, wenn er den heutigen Zustand sieht. Radikal zurückgestutzte Hecken, Büsche mit hässlichem Einheitsschnitt und Obstbäume, die in diesem Jahr wieder nicht blühen, weil sie unfachmännisch zurückgeschnitten wurden, wie der Mieter sagt. „Früher haben wir hier immer Hunderte von Äpfeln geerntet“, erzählt er. Wilder Wein, der gezielt gesetzt wurde, um Betonflächen zu verdecken, wurde entfernt. Sträucher, deren Beeren den Amseln nach dem Winter als erstes Futter dienten, sind verkümmert und bilden keine Früchte mehr. Einmal haben die Anwohner sogar das Ordnungsamt gerufen, weil die Hecken mitten im Sommer geschnitten wurden. Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann das Amt jedoch nicht eingreifen. Genervt sind viele Mieter auch, weil ständig mit dem Laubpuster oder anderer lärmender Technik durch die Siedlung gegangen wird.
Die Misere begann mit dem Eigentümerwechsel. Um die drohende Pleite abzuwenden, musste die Märkische Baugenossenschaft 2005 die 220 Wohnungen nahe Frohnau verkaufen. Die neue Gartenservice-Firma gehört zum Unternehmen des Eigentümers, der „Barg Group“. Dort stießen die Beschwerden der Mieter bislang auf taube Ohren. „Dabei möchten wir einfach nur den Wohnwert der Anlage erhalten“, betont Frank Schmeier. Gegenüber dem MieterMagazin versprach Daniel Kaboth von der Verwaltung „Krüger-Immobilien“ den Beschwerden nachzugehen.
Beim Berliner Mieterverein kann man Mietern in solchen Fällen nur empfehlen, das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen. Rein rechtlich kann man den Vermieter nicht zu einer vernünftigen Gartenpflege zwingen. Lediglich bestimmte Bäume dürfen laut Berliner Baumschutzverordnung nicht ohne Weiteres gefällt werden.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/08
Mieter der Stadtrandsiedlung „Glienicker Spitze“ sind erbost über unfachmännische Gärtnerarbeiten
Foto: Birgit Leiß
13.04.2013