Wohnimmobilien sollen rückwirkend zum 1. Januar 2008 in die Riester-Förderung einbezogen werden. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich die Regierungskoalition im April nach langen Diskussionen. Im Sommer soll das Gesetz verabschiedet werden. Doch es hat Haken. Denn die Eigenheimrente, wie sie offiziell heißt, gilt nur für selbstgenutzte Immobilien, und im Alter drücken hohe Steuerlasten.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt zwar grundsätzlich, dass Wohnimmobilien in die staatliche Riester-Förderung integriert werden, lehnt den Koalitionsentwurf jedoch ab: „So lange die vermietete Immobilie nicht in die Förderung mit einbezogen wird, ist ,Wohn-Riester‘ für uns inakzeptabel“, so DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips. Positiv wertete Rips hingegen, dass auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werde.
Und so funktioniert das Wohn-Riestern: Sparguthaben und staatliche Zulagen aus einem Riester-Vertrag können nach dem Ansparen einer Mindestsumme in voller Höhe dafür genutzt werden, eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland zu kaufen, zu bauen oder Anteile an einer Wohngenossenschaft oder einem Altersruhesitz zu erwerben. Außerdem können laufende Immobilienkredite damit getilgt werden. Wer allerdings ein Haus oder eine Wohnung mit Riester-Zulagen finanziert hat, dann jedoch verkauft oder vermietet, muss die geförderte Summe sofort wieder in eine selbstgenutzte Immobilie oder einen neuen Riester-Vertrag investieren. Oder er muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen.
Der Staat will mit der Eigenheimrente einen Anreiz schaffen, damit mehr Menschen Wohneigentum erwerben und im Alter mietfrei wohnen. Sie dient damit als Ersatz für die im Jahr 2006 gestrichene Eigenheimzulage. Durch die Hintertür der Altersvorsorge dürfe jedoch nicht eine als falsch erkannte Förderpolitik wiederbelebt werden, kritisiert Rips.
Die Summen, die beim Riestern zusammenkommen, sind allerdings eher bescheiden. Wer den derzeit möglichen Höchstbetrag anspart, kommt inklusive der staatlichen Förderung in diesem Jahr auf 2100 Euro. Mindestens 15.000 Euro müssen aber erst einmal in einem entsprechenden Vertrag liegen, um Geld daraus entnehmen zu dürfen. Das dauert: Rund elf Jahre wird ein durchschnittlicher Riestersparer dafür brauchen, wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus der FDP-Fraktion heißt.
Ein weiterer Wermutstropfen: Im Alter holt sich der Staat einen Teil der Förderung zurück. Denn wie bei allen Riester-Verträgen gilt die nachgelagerte Besteuerung: In der Sparphase wird nichts abgezogen, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Die Steuerlast kann sich gerade bei Geringverdienern im Alter rächen, denn beim Wohn-Riester wird keine monatliche Rente ausgezahlt. Rentner müssen also Steuern zahlen, obwohl sie keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben. Bei Rentenbeginn kann der Sparer entscheiden, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag begleicht – dann werden ihm 30 Prozent erlassen. Alternativ kann er den vollen Betrag über einen Zeitraum von bis zu 23 Jahren abstottern. Im Todesfall geht die Steuerschuld auf die Erben über.
Alterseinkommen muss berechenbar sein
Sämtliche Regelungen seien unverständlich, kompliziert und nicht nachvollziehbar, kritisiert Rips und nennt das Gesetz deshalb ein „Bürokratiemonster“. Kritik kommt auch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Es sei absehbar, dass das gesamte Förderverfahren zum Wohn-Riester sowohl für Riester-Sparer als auch für die Anbieter von Riester-Produkten immens verkompliziert werde.
„Mit einer Immobilie lassen sich berechenbare, lebenslange Alterseinkommen nicht ersetzen, sondern bestenfalls ergänzen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Der Deutsche Mieterbund bezweifelt, dass die Eigenheimrente bei den Verbrauchern ankommt.
Kristina Simons
MieterMagazin 7+8/08
Unverständlich und nicht nachvollziehbar: die Eigenheimrente
Foto: Christian Muhrbeck
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr eine telefonische Spar- und Anlageberatung für die private Altersvorsorge an: Tel. 0900-1-8877-102 (1,86 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).
Telefonische Kurzauskünfte zu Bau- und Baufinanzierungsfragen dienstags und donnerstags von 10 bis 14 Uhr unter Tel. 0900-1-8877-105.
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Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Bis Ende 2007 wurden knapp elf Millionen Verträge abgeschlossen. Wer vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt, bekommt 154 Euro vom Staat dazu. Die Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind beträgt 185 Euro. Für alle ab 2008 geborenen Kinder gibt es pro Jahr sogar 300 Euro dazu. Deshalb ist die Riester-Förderung vor allem für kinderreiche Familien interessant.
ks
10.07.2013