Lästig sind die ungebetenen Werber am Telefon. Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unerwünschten Werbeanrufen schützen.
Meist kommen die Anrufe am frühen Abend, oft aber auch mitten am Tag. Charmante Stimmen versuchen ein günstiges Zeitschriften-Abo, die Teilnahme an einem lukrativen Gewinnspiel oder einen neuen Telefonvertrag aufzuschwatzen. Viele Verbraucher werden völlig überrumpelt und haben, ehe sie es sich versehen, ein teures Produkt gekauft oder einen Vertrag abgeschlossen.
Dabei sind solche Anrufe bereits nach bestehender Rechtslage verboten – es sei denn, der Angerufene hat dazu vorher sein Einverständnis erteilt. Das geschieht allerdings oft unwissentlich oder in einem völlig anderen Zusammenhang, zum Beispiel bei einem Preisausschreiben im Internet. Aber selbst dann, wenn keine auf verschlungenen Pfaden zustande gekommene Zustimmung vorliegt: Viele unseriöse Firmen halten sich nicht an das Verbot. Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt.
Gegen dieses Problem will die Bundesregierung nun vorgehen. Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, unerlaubte Werbeanrufe künftig mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Auch die beliebte Methode von anrufenden Unternehmen, die eigene Telefonnummer zu unterdrücken, ist künftig verboten. Bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Strafe.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Entwurfs: Das Widerrufsrecht wird ausgeweitet. Künftig sollen Verbraucher alle am Telefon geschlossenen Verträge innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen können. Bisher gilt das nicht für viele Zeitschriftenabonnements und Verträge über Lotto- und Wettdienstleistungen. Beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will.
Verbraucherschützern geht der Entwurf nicht weit genug. Die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er fordert außerdem, dass grundsätzlich jeder telefonische Vertrag erst dann gültig wird, wenn er vom Kunden schriftlich bestätigt wird.
Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich nicht vor Anfang 2009 in Kraft treten. Bis dahin lautet die beste Reaktion auf ungebetene Anrufer: Auflegen. Wer sich auf ein Gespräch einlässt, sollte nach dem Namen des Anrufenden und des Unternehmens fragen, sich die Rückrufnummer geben lassen und Datum und Uhrzeit des Anrufs notieren. Diese Daten können an die örtliche Verbraucherzentrale gegeben werden. Dort werden Beschwerden gesammelt, um gegebenenfalls mit einer Unterlassungsklage gegen den nervtötenden Anrufer vorzugehen.
Sina Tschacher
MieterMagazin 9/08
Unerlaubte Werbeanrufe sollen künftig mit bis zu 50000 Euro bestraft werden
Foto: Sabine Münch
10.07.2013