Nur noch knapp 24.000 Haushalte beziehen in Berlin Wohngeld. In einem Viertel dieser Haushalte leben Kinder. Dies ist dem Wohngeldbericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zu entnehmen. Der Berliner Mieterverein bezeichnete es als Skandal, dass in mehreren Bezirken die Bearbeitung von Wohngeldanträgen mehr als vier Wochen dauere, in Steglitz-Zehlendorf sogar bis zu acht Monate.
Ende des Jahres 2007 erhielten nur etwa 1,3 Prozent aller Haushalte in Berlin einen Wohngeld- oder Lastenzuschuss. Ein Trugschluss daraus wäre, dass sich die Mietbelastung für Haushalte mit geringem Einkommen verringert hat. In Anbetracht wieder deutlich ansteigender Mieten bei stagnierenden und sinkenden Einkommen weist die geringe Zahl der Wohngeld empfangenden Haushalte viel eher darauf hin, dass die bisherige Wohngeldregelung den Kreis der tatsächlich Hilfebedürftigen gar nicht erreicht.
Von den 23.528 Haushalten, die am 31. Dezember 2007 einen Mietzuschuss erhielten, sind 16090 Alleinstehende. Die meisten davon leben in Pankow, Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit Abstand wenigsten in Steglitz-Zehlendorf. Der durchschnittliche Mietzuschuss betrug 81 Euro monatlich. Er liegt um die 90 Euro in der Mehrzahl der Westbezirke und mit 73 bis 75 Euro in den Ostbezirken deutlich niedriger.
Die alleinstehenden Mietzuschussempfänger zahlen im Schnitt 285 Euro bruttokalt im Monat, über alle Haushalte sind es 339 Euro. Die monatlichen Wohnkosten ohne Heizung und Warmwasser sind für Lastenzuschussempfänger (Eigentümer) mit durchschnittlich 488 deutlich höher. Etwas mehr als 30 Prozent der Wohngeldempfänger sind Erwerbstätige, 6 Prozent sind Arbeitslose und 63 Prozent sind Nichterwerbstätige, von denen die Rentner die größte Gruppe stellen. Demnach ist jeder zweite Wohngeldempfänger ein Rentnerhaushalt.
Der Berliner Mieterverein bemängelt, dass wichtige Aussagen zur Wohnkostenbelastung und zur Wirkung des Wohngeldes in dem Bericht zur Wohngeldstatistik nicht enthalten sind. Es fehlen Aussagen darüber, wie hoch der Anteil der Wohnkosten an den Einkommen beziehungsweise Einkünften ist. Es fehlen auch Aussagen darüber, welchen Anteil das Wohngeld an den Mietkosten hat.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Gregor Hoffmann musste der Senat einräumen, dass die Personalausstattung der Wohngeldbereiche, für die allerdings die Bezirke allein verantwortlich sind, zu teilweise extrem langen Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen führten. In Anbetracht der Wohngeldnovelle zum 1. Januar 2009 verlangte der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) personelle und organisatorische Verbesserungen. Dem kann sich der Berliner Mieterverein nur anschließen.
Reiner Wild
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
MieterMagazin 10/08
Jeder zweite Wohngeldbezieher in Deutschland ist ein Rentnerhaushalt
Foto: Uli Staiger/die licht gestalten
Letztendlich auch durch den Druck des Deutschen Mieterbundes ist es gelungen, eine Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2009 durchzusetzen, die erstmalig einen Anteil für Energiekosten beinhaltet. Bis zum Redaktionsschluss dieses MieterMagazins war noch nicht entschieden, ob die Wohngelderhöhung zum 1. Oktober 2008 vorgezogen wird.
13.06.2018