Zum 1. Januar 2009 erhöht sich das Wohngeld. Um die gestiegenen Heizkosten für die aktuelle Heizperiode abzufedern, bekommen Wohngeldberechtigte für die Heizperiode 2008 möglicherweise auch einen zusätzlichen Nachschlag.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte bereits Mitte September gefordert, dass die Wohngelderhöhung um drei Monate vorgezogen wird. „Als das Wohngeldgesetz Anfang 2008 beschlossen wurde, konnten Wirkungen und Ausmaß der Energiepreisexplosion noch nicht ausreichend berücksichtigt werden“, so DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips. Deshalb müsse nachgebessert werden. Die Bundesregierung hat sich nun – nach entsprechenden Forderungen der SPD – darauf verständigt, die gestiegenen Heizkosten durch eine pauschale Einmalzahlung rückwirkend zum 1. Oktober abzufedern. Wohngeldbezieher und -berechtigte könnten dadurch mit einem Nachschlag von etwa 150 Euro rechnen. Allerdings verweigerte der Bundesrat Anfang November 2008 die Mitfinanzierung der Länder an der Einmalzahlung. Die dafür geplanten 160 Millionen Euro müssten allein vom Bund aufgebracht werden. Noch ist also offen, ob es zu der Einmalzahlung kommt oder nicht.
Die Erhöhung des Wohngeldes ist dagegen beschlossene Sache. Mieter, die bereits jetzt Bezieher von Wohngeld sind, müssen wegen der Wohngelderhöhung keinen neuen Antrag stellen. Die zuständige Behörde berechnet beziehungsweise erhöht das Wohngeld automatisch. Es wird wie bisher für ein Jahr bewilligt. Zwei Monate vor Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden.
DMB: Heizkostenanteil verdoppeln
Durch das neue Gesetz erhöht sich das Wohngeld um rund 60 Prozent. Im Durchschnitt erhalten Bezieher nun 140 Euro statt wie bisher 90 Euro. Erstmals werden dabei auch die Heizkosten berücksichtigt. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt der Heizkostenanteil 24 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 31 Euro und für einen Dreipersonenhaushalt 37 Euro. „Das reicht angesichts der explodierenden Energiepreise nicht mehr aus“, stellt DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips fest. Er fordert die Verdoppelung der Heizkostenanteile.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Einkommen, der Zahl der Personen im Haushalt und der Miethöhe. Bisher hatte zum Beispiel ein Einpersonenhaushalt, der mehr als 830 Euro netto pro Monat zur Verfügung hatte, keine Chance auf Wohngeld. Das Einkommen eines Dreipersonenhaushalts durfte 1390 Euro netto monatlich nicht überschreiten.
Diese Einkommensgrenzen werden nun pauschal um acht Prozent angehoben. Ebenso steigen die Miet-höchstbeträge. Diese hängen künftig nicht mehr vom Baujahr der Wohnungen ab. Bislang wurden die Wohnungen in vier unterschiedliche Baualtersklassen eingeteilt. Je nach Alter der Wohnung wurde die Miete nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze bezuschusst. Die Folge: Je älter das Gebäude war, desto geringer fiel das Wohngeld aus. Ab 2009 wird es nur noch eine einheitliche Baualtersklasse geben. Sie wird der bisherigen höchsten Gruppe entsprechen.
In Berlin erhalten derzeit 23.000 Mieter Wohngeld – durchschnittlich 78 Euro monatlich. Der Berliner Senat geht davon aus, dass die Zahl der Wohngeldempfänger 2009 steigen wird. Das liegt zum einen an der Erhöhung der Einkommensgrenze – dadurch haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Zum anderen können erstmals auch Studenten und Auszubildende in Sonderfällen Wohngeld beantragen – allerdings nur dann, wenn sie wegen ihres Alters oder infolge eines Zweitstudiums keinen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe haben.
Durch die gestiegene Zahl der Wohngeldberechtigten dürfte sich die Wartezeit auf Auszahlung des Geldes noch weiter verlängern. Bereits jetzt müssen Wohngeldberechtigte in Berlin oft Monate auf die Auszahlung des Geldes warten.
Sina Tschacher
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
MieterMagazin 12/08
Das Wohngeld wird ab Januar von durchschnittlich 90 auf 140 Euro angehoben
Foto: Christian Muhrbeck
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Wohngeldrechner im Internet?
Im Internet findet man verschiedene Seiten mit sogenannten „Wohngeldrechnern“, die den möglichen Anspruch und die Höhe von Wohngeld nach Eingabe der persönlichen Verhältnisse (Miethöhe, Personen im Haushalt und so weiter) benennen. Verlassen sollte man sich auf das Ergebnis aber nicht – bei der Einkommensangabe müssen beispielsweise viele Faktoren berücksichtigt werden, auf die die Wohngeldrechner nicht hinweisen. Auch sind bislang noch keine Berechnungen in Hinblick auf die zum 1. Januar 2009 fälligen Veränderungen möglich. Beratung und Berechnung der möglichen Förderung bieten zuverlässig nur die bezirklichen Wohngeldämter.
tsc
13.06.2018