Für Autobesitzer im Ostteil der Stadt, die noch zu DDR-Zeiten ihre eigenen Garagen auf fremdem Grund gebaut haben, brechen mit diesem Jahr neue Zeiten an. Die gesetzlich verankerte Schutzfrist für „Ostgaragen“ lief Ende 2006 aus, die Grundstücksbesitzer können den Garagenbesitzern entschädigungslos kündigen – oder die Mieten erhöhen.
Wie viele Garagenbesitzer es betreffen könnte in Berlin, das weiß weder das Statistische Landesamt noch der Bund Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen genau. Ostdeutschlandweit sollen es eine halbe Million Autobesitzer sein, die zu DDR-Zeiten ihren eigenen privaten Unterstellplatz auf fremdem, meist kommunalem Grund bauten. Wie auch in Skandinavien und Österreich war das üblich: Die Kommune verpachtete für ein geringes Entgelt Grundstücke. Nach der Vereinigung war dies gesetzlich nicht mehr zulässig, nach dem Schuldrechtanpassungsgesetz „folgt das Gebäude dem Boden“. Den Garagenbesitzern wurde eine Schonfrist bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumt.
Auf Anfrage des MieterMagazin konnte das Wohnungsunternehmen WBM keine Auskunft erteilen, wie viele Garagenverträge in ihrem Bestand betroffen sind. Die Howoge teilte mit, dass 380 Eigentumsgaragen auf ihren Grundstücken gebaut sind. Sie beruhigt aber: Im Regelfall würden die bestehenden Verträge fortgeführt. „Neue Verträge werden durch die Howoge erst geschlossen, wenn es zu einem Mieterwechsel kommt.“ Dann würde die Pacht auch der Nutzungsentgeltverordnung angepasst. Möglich sei aber auch – bei „sehr marodem Zustand“ – ein Abriss.
Clara Luckmann
MieterMagazin 1+2/07
Eigentumsgaragen auf fremdem Boden können jetzt gekündigt werden
Foto: Christian Muhrbeck
15.04.2013