Es ist nicht zu leugnen: Die Schere zwischen Vermögenden und denen, die nichts haben, klafft immer weiter auseinander. Die Armen werden mehr. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust hat auch Schichten erreicht, die sich vor dem sozialen Abstieg sicher wähnten. In Berlin gilt offiziell schon jeder sechste Bewohner als arm. Untrügliche Indikatoren für den Vormarsch der Armut sind die zunehmenden Hilferufe in den Schuldnerberatungen der Hauptstadt und die gestiegene Nachfrage nach einfachem und preiswertem Wohnraum. 7000 Berliner sind ohne eigenen Wohnraum, also auf Unterkünfte von Stadt und karitativen Einrichtungen angewiesen. 2000 Menschen leben und schlafen auf der Straße.
Die Wohnung von Achim Gohsel* ist ausschließlich mit Öfen beheizbar. Er nennt das einen „Glücksfall“. Nicht, dass er ein Nostalgiker wäre, der eine Zentralheizung nicht zu schätzen wüsste. Gohsel wohnt im dritten Obergeschoss eines Altbaus. Die Kohlenschlepperei macht ihm zu schaffen, weil er körperlich beeinträchtigt ist. Seine Behinderung hatte zur Folge, dass er für arbeitsunfähig erklärt wurde. Seither bezieht der Mittvierziger eine Rente, die sich auf rund 770 Euro beläuft. Eine sanierte Wohnung mit Zentralheizung könnte er sich nicht leisten. Auch größere Anschaffungen sind nicht drin. Der letzte Möbelkauf liegt schon lange zurück. Ginge der Kühlschrank kaputt: „Keine Ahnung, wie ich das regeln könnte.“ So wie Gohsel geht es immer mehr Berlinern. Dabei gilt der Frührentner nicht einmal als arm, dafür steht ihm laut offizieller Armutsdefinition monatlich noch zu viel Geld zur Verfügung (siehe Kasten).
„Der Blick auf das Einkommen allein sagt nicht viel über Armut aus, da muss genauer differenziert werden“, erläutert Petra Böhnke. Die Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung untersucht soziale Ungleichheit, prekäre Lebenslagen und soziale Integration. „Man muss unterscheiden zwischen Geldmangel und Mangel an sozialer sowie kultureller Teilhabe.“
Im Januar retteten Polizisten sechs Kinder aus einem Plattenbau in Marzahn. Die 39-jährige Mutter hatte mit ihnen in einer Wohnung gehaust, die voller Müll war. Von den fünf Zimmern waren nur noch zwei bewohnbar. Nachbarn hatten die Polizei wegen des Gestanks alarmiert. Im vorvergangenen Jahr wurden in Berlin 314 verwahrloste Kinder registriert. 2006 waren es 350. Wenn von „Unterschicht“ und „abgehängtem Prekariat“ gesprochen wird, sind aber keineswegs nur solche extremen Ausnahmen gemeint. Eine viel größere Zahl von Menschen ist in Berlin von Armut betroffen – ohne ne-gativ aufzufallen. Mangelnde Teilhabe am sozialen Leben geht allerdings oftmals mit Geldmangel einher.
Wenn es für die Miete nicht mehr reicht
Keine Bücher im Regal, aber ein riesiger Fernseher – „Wer sich so was leisten kann, ist doch nicht arm“, sagt da so mancher. Doch: Viele, die kostspielige Unterhaltungselektronik besitzen, können sich diese Anschaffungen eigentlich gar nicht leisten. Frank Wiedenhaupt, Schuldnerberater beim „Arbeitskreis neue Armut“ in Neukölln, berichtet: „Ein großes Problem der meisten Leute, die hier Hilfe suchen, sind die Raten an Banken und Versandhäuser.“ Zuerst werde munter gekauft. Wenn später die Mahnbescheide ins Haus flattern, werde notgedrungen bezahlt – soweit noch Geld vorhanden ist. Der Haken: Darüber wird dann schnell die Zahlung der Miete vernachlässigt.
Wer seine Miete nicht zahlt, hat sogenannte „Primärschulden“. Und das heißt: Jetzt geht’s ans Eingemachte! Im schlimmsten Fall kommt es zur Zwangsräumung. Wer seine Wohnung verliert, hat in der Regel große Schwierigkeiten, jemals wieder eine zu bekommen. Kaum ein Vermieter ist bereit, eine Wohnung an jemanden zu vermieten, der anderswo noch Mietschulden hat. Auch ein Schufa-Eintrag, der den Schuldenstand dokumentiert, bedeutet das Abseits. Deshalb nehmen Schuldnerberater besonders Mietschulden sehr ernst. „Über 25 Prozent der Menschen, die wir beraten, haben Mietschulden“, sagt Klaus Richter von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin. „Dieses Problem hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.“ Die durchschnittliche Höhe der Mietschulden derjenigen, die sich beraten lassen, beläuft sich auf knapp 3500 Euro.
Die Höhe der Mietschulden pro Person ist in den vergangenen Jahren in etwa gleich geblieben. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl derer, die sich wegen dieser Schulden beraten lässt: von 9091 im Jahr 2003 über 11.281 (2005) auf 13.532 im Jahr 2006. Die Kurz- und Krisenberatungen sind dabei noch nicht erfasst. Bei diesen Beratungen geht es fast immer um Mietschulden – und zwar in allen Bezirken, auch den vermeintlich bessergestellten.
Einen Grund für die steigende Nachfrage sehen Berliner Schuldnerberater in der Hartz-IV-Gesetzgebung: Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, erhält das Arbeitslosengeld II (Alg II) – und eben nicht mehr wie früher Arbeitslosenhilfe, die bei vielen höher ausfiel. Mit 345 Euro müssen Alg-II-Bezieher monatlich auskommen. Die Miete wird zusätzlich gezahlt – aber nur in einem eng gesteckten Rahmen: Einpersonenhaushalte werden mit bis zu 360 Euro unterstützt, Neben- und Heizkosten inbegriffen. Wer zu zweit wohnt, kann monatlich bis zu 444 Euro in Anspruch nehmen, bei Dreipersonenhaushalten ist die Grenze bei 542 Euro. Für Björn Wilden* war das kein Problem: Er hat im vergangenen Jahr drei Monate lang Unterstützung bezogen. Dem Freiberufler sind kurzfristig Aufträge weggebrochen, deshalb ging er zum Jobcenter. Sein Vorteil ist die günstige Wohnung. Unweit der Auguststraße in Mitte zahlt er mit 320 Euro Warmmiete für 59 Quadratmeter deutlich weniger als sonst üblich. Doch er gehört auch zu den wenigen, die bald wieder die Kurve gekriegt haben. Die Auftragslage wurde besser – der Bezug staatlicher Unterstützung ist Vergangenheit.
Mittagessen bei Bruder Antonius
Vielen ergeht es anders – Volker Neumann* zum Beispiel: Er muss schon eine ganze Weile mit 345 Euro im Monat auskommen. Seine Zweizimmerwohnung teilt er mit einem Untermieter. Wenn er mittags etwas Warmes essen möchte, fährt er häufig von Neukölln nach Pankow. Dort in der Wollankstraße 19 wird außer an Montagen ab 12 Uhr 45 Essen ausgegeben. Bruder Antonius, der die Suppenküche im Franziskanerkloster Pankow leitet, verköstigt täglich rund 350 Personen. An manchen Tagen kommen bis zu 500 Hungrige. „Angefangen hat es 1991, da waren es im Schnitt etwa zehn Leute.“ Die wenigsten der Besucher sind obdachlos. Die meisten haben irgendwo ein Zimmer, eine kleine Wohnung oder wohnen betreut. Weil einigen Gas und Strom abgedreht wurde, sind sie froh, hier duschen zu können. Auch frische Wäsche kann in der Kleiderkammer abgeholt werden. Das bisschen Geld, mit dem die meisten auskommen müssen, reicht nicht mehr für alle Fixkosten oder gar Anschaffungen. Gerald Wanger* etwa, der ebenfalls täglich hierher kommt, bezieht eine Rente von gut 700 Euro. „Davon zahle ich mehr als die Hälfte für meine Miete“, sagt der 67-jährige ehemalige Industrie-Handwerker. Immerhin, er habe fließend Warmwasser und ein modernes Bad.
Wer in Berlin wenig verdient – oder auf staatliche Unterstützung angewiesen ist – hat seit den 90er Jahren aufgrund eines deutlichen Mietanstiegs immer weniger in der Tasche. „Die Sanierungswelle hatte zudem zur Folge, dass billige Wohnungen selten geworden sind“, sagt Andreas Kapphan. „Bei der rasanten Entwicklung, die Berlin gemacht hat – wirtschaftlicher Niedergang verbunden mit einem enormen Erneuerungsschub – sind viele unter die Räder gekommen.“ Kapphan hat gemeinsam mit dem Stadt- und Regionalsoziologen Hartmut Häußermann ein Buch geschrieben, das diese Entwicklung analysiert: „Berlin – von der geteilten zur gespaltenen Stadt?“.
Die Segregation nimmt auch in Berlin zu
Ein Ergebnis ihrer Untersuchung ist, dass Berlin sich sozial polarisiert, Arme und Reiche leben zunehmend in getrennten Quartieren. Da billige Wohnungen Mangelware werden, konzentriert sich Armut einerseits in den Großsiedlungen am Stadtrand, andererseits in zentral gelegenen unsanierten Altbauquartieren. „Das Besondere an Berlin ist, dass es im Zentrum einer europäischen Hauptstadt so viel Armut gibt. Die anderen – zum Beispiel Paris oder London – verdrängen die Armut vollständig an den Rand der Stadt“, konstatiert Häußermann.
Obwohl die Zustände auf dem Berliner Wohnungsmarkt im Vergleich zu anderen Metropolen noch moderat sind, prophezeit Ekkehardt Hayner, Berater bei der gemeinnützigen Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser und sozial Schwacher (Gebewo): „Alg-II-Empfänger werden in den kommenden Jahren häufiger umziehen müssen, weil ihre Miete zu hoch ist.“ Bislang berichten Schuldnerberater aus den Bezirken nur von einzelnen Fällen. Die befürchtete große Umzugswelle blieb zunächst aus. Ein Grund dafür ist bislang, dass die Kosten für den Umzug – die vom Staat getragen werden müssen – oft nicht im Verhältnis zur Einsparung infolge einer günstigeren Miete stehen würden. Erst seit Juni des vergangenen Jahres sind Zwangsumzüge möglich. „Viele Fälle sind noch nicht aufgearbeitet“, warnt Hayner. Außerdem kritisiert der Berater, dass die Jobcenter ihrer Beratungspflicht in vielen Fällen nicht nachkämen: „Ist für die neue Wohnung eine Kaution fällig, muss diese erstattet werden. Oft wird jedoch versucht, diese über ein Darlehen vom Hilfeempfänger zurückzuholen.“
Rechtzeitig Rat und Hilfe einholen!
Wer die steigenden Kosten mit seinem begrenzten Budget nicht bewältigt, kann zwar Hilfe in Anspruch nehmen (siehe Kasten). Aber nicht alle wissen, wo es diese gibt. Und wer sich nicht rechtzeitig um Hilfe kümmert, dem droht am Ende die Wohnungslosigkeit. Ende 2004 waren in Berlin rund 7000 Menschen ohne eigenen Wohnraum. Das heißt: Sie leben in Heimen oder Pensionen, die vom Staat finanziert werden.
Seit sechs Jahren wohnt Harald Ortmann* (49) im „Haus Langhans“, einem Wohnheim für chronisch mehrfachgeschädigte, nicht abstinenzfähige Alkoholiker. Das von der Gebewo betreute Projekt bietet seinen Bewohnern ein sozialpädagogisch begleitetes Zuhause. Der ehemalige Schweißer aus Ost-Berlin hat sich nach der Wende mit ABM-Stellen und Gartenarbeit durchgeschlagen. Wegen Mietschulden verlor er nach zwei Jahren seine Wohnung. Eine Weile wohnte er bei Freunden. Als das nicht mehr ging, kam er im Haus „Grabbeallee“ unter. Dieses Übergangshaus, ebenfalls von der Gebewo betreut, bietet 24 wohnungslosen Männern ein vorübergehendes Wohnen mit sozialpädagogischer Beratung und Betreuung. Heute, im „Haus Langhans“, hat Ortmann ein Zuhause von zwölf Quadratmetern. Sein Hausstand: ein Fernseher samt Unterschrank und ein Wellensittich.
In der Statistik der Wohnungslosen sind Obdachlose noch gar nicht berücksichtigt. Laut Schätzungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales leben rund 2000 Menschen auf den Straßen Berlins. Sie haben die geringsten Chancen, wieder eine eigene Wohnung zu finden.
Lars Klaaßen
* Namen von der Redaktion geändert
Das Maß für die „relative Einkommensarmut“ ist das sogenannte „durchschnittliche Äquivalenzeinkommen“. Dabei wird ein günstigeres Kosten-pro-Person-Verhältnis in größeren Haushalten berücksichtigt – eine international übliche Methode. Als arm gelten je nach Definition Menschen, die nur über maximal 50 Prozent des Äquivalenzeinkommens verfügen – nach einer anderen Rechnung sind es 60 Prozent.
Das Äquivalenzeinkommen in Berlin lag im Jahr 2004 bei 1201 Euro, die Armutsgrenze liegt nach dem in Berlin bislang zugrunde gelegten Berechnungsmodell (unter 50 Prozent des Äquivalenzeinkommens) also bei 601 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt im Alter von 15 und mehr Jahren betrug die Armutsgrenze demnach 421 Euro, für Kinder unter 15 Jahren 301 Euro.
Im Jahr 2004 waren in Berlin 599.700 Personen von Armut betroffen, das sind 17,6 Prozent, also jeder sechste Berliner. Diese Menschen lebten in 295.800 Haushalten. Anteilig gelten im Ostteil der Stadt 14,4 Prozent der Bevölkerung als arm, im Westen 19,5 Prozent. Als Hauptursache für Armut macht die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Arbeitslosigkeit aus. Die wiederum werde begünstigt durch „fehlende oder schlechte schulische oder berufliche Abschlüsse“.
Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße Opfer der Armut: 2004 waren 32,4 Prozent aller minderjährigen Kinder arm, weil sie zu armen Haushalten gehörten. Kinder sind nicht nur selbst von Armut betroffen, sie sind zugleich ein Armutsrisiko für ihre Eltern, insbesondere für Alleinerziehende. Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto größer die Gefahr, unter die Armutsgrenze zu fallen. Eine weitere Tatsache: Das Armutsrisiko bei nichtdeutschen Haushalten ist mit 37,5 Prozent fast dreimal so hoch wie bei deutschen Haushalten.
lk
Wann kann der Vermieter die Wohnung kündigen?
Wenn an zwei aufeinander folgenden Monaten die Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde und insgesamt ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete aufgelaufen ist, kann der Vermieter fristlos kündigen. Das gilt auch, wenn über einen längeren Zeitraum die Miete nicht vollständig oder unpünktlich gezahlt wurde und Rückstände von insgesamt zwei Monatsmieten vorliegen.
Was tun, wenn der Vermieter im Fall von Mietrückständen eine Kündigung androht?
Am besten ist es, wenn Mietrückstände noch vor Zugang des Kündigungsschreibens ausgeglichen werden. Damit verliert der Vermieter unter Umständen sein Kündigungsrecht. Ist ein Ausgleich nicht möglich: Sofort einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Miete stellen. Kann man Mietrückstände in absehbarer Zeit selbst tilgen, dann besteht die Möglichkeit, mit dem Vermieter zu reden und eine Ratenzahlung anzubieten. Aber: Keine Angebote machen, die nicht eingehalten werden können! Die Alternative: eine Stundung der Mietrückstände vereinbaren. Sofern der Vermieter einverstanden ist, kann damit die Kündigung abgewendet werden.
Wann kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen?
Wenn die Wohnung fristlos gekündigt wurde, kann der Vermieter bei Gericht eine Räumungsklage einreichen. Die Räumungsklage wird per Postzustellungsurkunde oder durch Niederlegung bei der Post zugestellt. Wichtig: Mit der Zustellung der Räumungsklage oder der Niederlegung bei der Post beginnt eine zweimonatige Frist.
Wie können Kündigung und Räumung der Wohnung abgewendet werden?
Die Mietschulden müssen bis spätestens zwei Monate nach der Zustellung der Räumungsklage beglichen sein oder eine öffentliche Stelle (Sozialamt oder Jobcenter) verpflichtet sich, die Mietrückstände zu übernehmen. Das Sozialamt kann in bestimmten Fällen Mietrückstände übernehmen, um den Wohnungsverlust zu verhindern. Achtung: Wurde in den letzten zwei Jahren schon einmal so wegen einer Kündigung verfahren, ist der Vermieter nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses verpflichtet.
Wer hilft, wenn die Mietrückstände nicht beglichen werden können?
Reicht das Einkommen nicht aus, die rückständige Miete zu bezahlen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Mietschulden gestellt werden. Das Sozialamt wird die Übernahme der Mietrückstände nur bewilligen, wenn die zukünftigen Mietzahlungen sichergestellt sind und wenn die Übernahme zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist und ohne Hilfe Obdachlosigkeit droht. Obdachlosigkeit droht bei Kündigung der Wohnung oder bei einer Räumungsklage. Als gerechtfertigt wird eine Übernahme nur dann angesehen, wenn bisher keine Mietschulden aufgetreten sind und wenn die Miete angemessen ist (preiswerter Mietzins und kein zu großer Wohnraum). Die Mietrückstände können vom Sozialamt als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewährt werden.
lk
MieterMagazin 1+2/07
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Bei Mietschulden berät der Berliner Mieterverein seine Mitglieder über die nötigen Schritte: Beratungsstellen des BMV.
Auch die Sozialen Wohnhilfen der Bezirksämter und gegebenenfalls die Beratungsstellen der Wohnungsbaugesellschaften geben Informationen.
Die Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen helfen ebenfalls beim Thema Mietschulden.
Unter www.schuldnerberatung-berlin.de kann die Broschüre „Achtung Mietschulden“ unter der Rubrik „Ratgeber“ abgerufen werden.
Das Info-Telefon hat die Nummer 01805-750 250. Ein Anruf kostet 14 Cent pro Minute.
22.11.2016