Der Energieverbrauch deutscher Haushalte für das Wohnen steigt. Gründe sind größere Wohnflächen, die Zunahme der Singlehaushalte und die immer bessere Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten. Nach Analysen des Umweltbundesamtes muss sich der Endenergiebedarf bis 2050 allerdings um etwa die Hälfte reduzieren, um die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen.
„Private Haushalte tragen durch ihre Aktivitäten in erheblichem Umfang zu Belastungen der Umwelt bei“, so Walter Radermacher, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, bei der Vorstellung der „Umweltökonomischen Gesamtrechnungen 2006“. Zum ersten Mal hatte das Amt erfasst, wie private Haushalte die natürlichen Ressourcen nutzen. Das Ergebnis: Anteil am Flächenbedarf, am Verbrauch von Energie und an den Kohlendioxidemissionen ist höher als bisher angenommen. Der Bereich Wohnen beansprucht etwa 20 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs. Von 1995 bis 2005 ist der Energieverbrauch der Haushalte für das Wohnen um 3,5 Prozent gestiegen.
Ein Grund hierfür ist die zunehmende Wohnfläche pro Haushalt – sie ist in den vergangenen zehn Jahren um etwa 13,1 Prozent gestiegen. Auch der Trend zu Singlehaushalten bewirkt eine zusätzliche Nachfrage nach Wohnfläche. Die Wohnfläche pro Kopf ist in Einpersonenhaushalten mit 62,5 Quadratmetern deutlich höher als in Mehrpersonenhaushalten (28,5 Quadratmeter in Haushalten mit drei und mehr Personen). Der Pro-Kopf-Energieverbrauch ist in Singlehaushalten deutlich höher als in größeren Haushalten: Während ein Einpersonenhaushalt etwa 49,6 GJ/Jahr verbraucht, liegt der Pro-Kopf-Verbrauch von Drei- und Mehrpersonenhaushalten bei nur 26,2 GJ. Auch wenn der Heizenergieverbrauch je Quadratmeter Wohnfläche durch Effizienzsteigerungen in den vergangenen zehn Jahren um 9 Prozent reduziert werden konnte – der Anstieg der Wohnfläche kehrt den Trend um.
Vom gesamten direkten Energieverbrauch für Wohnzwecke werden etwa 76 Prozent für die Raumheizung, 11 Prozent für die Warmwasserbereitung und die restlichen 13 Prozent für Kochen, Elektrogeräte, Beleuchtung und so weiter eingesetzt. Der Energieverbrauch für das Heizen stieg von 1995 bis 2004 um lediglich 2,8 Prozent, der Energieeinsatz für die Warmwasserbereitung ging sogar leicht zurück. Der Energieverbrauch für Elektrogeräte und Beleuchtung stieg dagegen um 17,3 Prozent. Das resultiert aus der zunehmenden „Technisierung“ der Haushalte. So erhöhte sich die Ausstattung der privaten Haushalte mit Computern von 1993 bis 2003 um 213 Prozent, mit Wäschetrocknern um 106 Prozent, mit Geschirrspülmaschinen um 103 Prozent und mit Mikrowellengeräten um 93 Prozent. Die erheblichen Einspareffekte, die in den letzten Jahren durch technische Verbesserungen der Geräte erreicht wurden, werden durch die zunehmende Zahl von Elektrogeräten in den Haushalten mehr als aufgezehrt. Automation, Unterhaltungselektronik und technische Innovationen werden den Energieverbrauch weiter steigern.
„Leerlauf“ kostet 3,3 Milliarden Euro
Potenziale zum Energiesparen müssen deshalb konsequenter als bisher genutzt werden. Allein die Leerlaufverluste bei Elektrogeräten im Haushalt betragen zurzeit etwa 17 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Das entspricht Stromkosten von 3,3 Milliarden Euro. Netzschalter, die elektrische Geräte vollständig vom Stromnetz trennen, schaffen hier Abhilfe. Seit Jahren fordern Verbraucherschützer ein Verbot des Stand-by-Betriebs von Elektrogeräten. Bei der „weißen Ware“, also Kühlgefrierkombinationen, Waschmaschinen und Geschirrspülern, sind nach Berechnungen des Umweltbundesamtes Einsparungen in Höhe von 7 Milliarden kWh möglich, das sind etwa 5,8 Prozent des Stromverbrauches der Haushalte.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 1+2/07
Struktur des Endenergieverbrauchs in Deutschland
Datenquelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2006
Die Standards erhöhen
Um den Stromverbrauch der Elektrogeräte zu verringern, schlägt das Umweltbundesamt unter anderem vor, auf EU-Ebene rechtlich verbindliche Effizienzstandards zu vereinbaren. Diese Standards sollten sich nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch des besten Viertels der auf dem Markt verfügbaren Geräte richten. Erfülle ein Hersteller nach einer zu definierenden Anpassungsfrist diese Standards nicht, drohten Bußgelder und/oder ein Verkaufsverbot. Effizienzstandards dienten auch als Maßstab für eine Pflichtkennzeichnung der Haushaltsgeräte.
rb
16.07.2018