Der Senat hat im Jahre 2003 eine Anschlussförderung für Sozialwohnungen der Baujahre ab 1987 mit dem Hinweis auf die Haushaltslage nicht mehr bewilligt. Auch wurde vermutet, dass in Anbetracht der Wohnungsmarktsituation eine Mieterverdrängung im großen Stile nicht zu erwarten sei. Das hat sich nunmehr bestätigt.
Vom Wegfall der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau waren bis Ende 2006 8300 Mietwohnungen betroffen. Diverse Eigentümer wollten den Anspruch auf Weiterförderung gerichtlich durchsetzen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 2006 bestätigte jedoch den Förderstopp als rechtlich zulässig. Da die Wohnungen wegen der noch nicht vollständig zurückgezahlten Darlehen weiterhin Sozialwohnungen sind, wäre mietpreisrechtlich ohne Anschlussförderung ein Anstieg auf die sogenannte Kostenmiete für den Vermieter möglich. Diese liegt im Schnitt bei 12 bis 15 Euro nettokalt. In den meisten Objekten hätte eine solche Miete sicherlich den Leerstand des Objekts zur Folge gehabt.
Erhebungen bei rund 40 Prozent der vom Förderstopp betroffenen Wohnungen haben laut Senat ergeben, dass es bei 15 Prozent dieser Wohnungen überhaupt nicht zu einer Mieterhöhung kam. Bei knapp der Hälfte der Wohnungen stieg die Miete um bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, bei 13 Prozent um 0,50 bis 1 Euro pro Quadratmeter und bei 12 Prozent zwischen 1 und 2 Euro pro Quadratmeter. Immerhin für 11 Prozent aller Wohnungen mussten aber 2 Euro pro Quadratmeter im Monat mehr gezahlt werden. Durchschnittlich betrug der Anstieg im Vergleich zur vorherigen Sozialmiete 13 Prozent beziehungsweise 0,64 Euro pro Quadratmeter. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung fallen damit rund 50 Euro zusätzlich an Miete pro Monat an. Durchschnittlich werden in diesen Beständen nun 5,59 Euro pro Quadratmeter monatlich nettokalt gezahlt. Sieht man von der Wohnlage ab, dann liegt der Mietpreis nach wie vor unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete für freifinanzierte Mietwohnungen.
Bis Ende September 2006 haben 628 der 8300 betroffenen Haushalte Hilfen nach den Mietausgleichsrichtlinien erhalten. Der Mietausgleich betrug im Durchschnitt 1,09 Euro pro Quadratmeter im Monat. Außerdem haben 352 Mieterhaushalte einen Zuschuss für Umzugskosten von durchschnittlich 2300 Euro bekommen.
Reiner Wild
MieterMagazin 3/07
13 Prozent durchschnittlicher Mietanstieg für neuere Sozialwohnungen
Foto: Christian Muhrbeck
Zum Thema ist das Infoblatt Nr. 165 des Berliner Mietervereins erschienen.
Es ist erhältlich in der Hauptgeschäftsstelle und den Beratungszentren des BMV und im Internet unter
Info 165: Wegfall der Anschlussförderung
27.08.2017