Bundestag und Bundesrat haben die Einführung von „Real Estate Investment Trusts“ (REIT’s) beschlossen. Deutsche Wohnimmobilien sind allerdings weitgehend ausgeklammert – ein Erfolg des Deutschen Mieterbundes und der SPD-Linken.
Mit der Einführung von REIT’s auch für Wohnimmobilien würde ein zusätzlicher Druck auf dem Wohnungsmarkt entstehen, so die Kritiker des börsennotierten Handels mit Wohnungen. Dieser Druck könnte deutliche Mietsteigerungen nach sich ziehen. Wegen der erwarteten negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt – ein entsprechendes Schwarzbuch des Berliner Mietervereins lag den Bundestagsabgeordneten vor – wurde nun ein abgespeckter Börsenhandel mit Immobiliengesellschaften beschlossen. Die vor allem von der Finanzbranche bekämpften Beschränkungen für REIT’s sehen vor, dass bestehende Wohnimmobilien in Deutschland nur dann einbezogen werden dürfen, wenn sie sich in Objekten mit einem mehr als 50-prozentigen Gewerbeanteil befinden. Ausländische Wohnimmobilien dürfen uneingeschränkt einbezogen werden. Außerdem dürfen auch deutsche Neubauten, die nach dem 1. Januar 2007 errichtet wurden, in den Börsenhandel aufgenommen werden. In dieser Regelung erkennt der Deutsche Mieterbund keinen Sinn: „Es gibt keinen Grund, Neubauwohnungen anders zu behandeln als Bestandswohnungen“, erklärte Mieterbunddirektor Dr. Rips. Dennoch sieht der Mieterbund seine Forderungen weitgehend erfüllt, hält allerdings die Einführung von Immobiliengesellschaften mit börsennotierten Anteilen insgesamt für überflüssig.
rw
MieterMagazin 5/07
Gefahr abgewehrt: Wohnraum ist erst mal vor Börsenspekulation sicher
Foto: Wikipedia
17.07.2013