Betr.: MieterMagazin 5/07, Seite 20:
„Heuschrecken sorgen für kräftige Mietsprünge“
Grausames Spiel
Die Meldungen über die für jeden normalen Menschen voraussehbaren Mieterhöhungen durch die in unsere Stadt eingefallenen ausländischen Heuschrecken, die sich ja per Mietspiegel auch auf alle anderen Mieten auswirken, ist in einer Mieterstadt wie Berlin empörend. Dabei ist man zwar nicht überrascht, wenn Herr Lindner (FDP) und andere eine besitzende Klientel vertretende Parteien stets penetrant Privatisierungen fordern, die angeblich den Markt regulieren würden – bisher allerdings trotz Leerstands nie nach unten. Doch dass zwei sogenannte linke Parteien, deren Gründer einst angetreten waren, die Interessen der arbeitenden Menschen und Mieter zu vertreten, dieses grausame Spiel bei auch sonst steigenden Lebenshaltungskosten – nur scheinbar zögerlich – mitmachen, muss alle Wähler dieser Parteien zum Nach- und Umdenken anregen.
D. Rosenberg, 13125 Berlin
Betr.: MieterMagazin 4/07, Seite 11, Jens Sethmann:
„Passiver Lärmschutz als nicht ausreichend kritisiert“
Unter den Teppich
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass neben dem Fluglärm auch die Kerosinentleerung über unseren Wohngebieten zur Umweltverschmutzung beiträgt. Das ist insbesondere an Regentagen auf Straßen, Balkonen und an den Fensterscheiben in Form eines Ölfilms sichtbar. Dieses Übel wurde bisher unter den Teppich gekehrt. Für die Betroffenen ist es jedoch durch das erhöhte Flugaufkommen eine Zumutung.
E. Kunter, 13187 Berlin
Betr.: MieterMagazin 4/07, Seite 4, Leserbrief von E. Wallis:
„Betrüger mit Moralkrone“
Unberechtigte Forderungen
Leider ist es so, dass die GEZ auch fragwürdige Methoden anwendet. Nachzulesen im Internet. Suchbegriff: GEZ. Da wird geschildert, wie überwiegend freie Provisionsfahnder Fallen stellen, lügen, nötigen, Hausfriedensbruch begehen und so weiter. Was aber auf jeden Fall im Verbraucherbereich liegt, und damit auch vom Mieterverein thematisiert werden sollte, ist die Abzocke, die so weit geht, von Händlern für verpackte, nicht vorführfähige Geräte Gebühren zu verlangen, Gebührenforderungen bei ALG II-Empfängern für Zeiten zu erheben, in denen diese keine Gebühren zahlen müssten, und für nicht fernsehfähige PCs Fernsehgebühren zu kassieren.
F. Widmann, per E-Mail
MieterMagazin 6/07
17.07.2013