Die Gesobau hat 1998 die Hauswarttätigkeiten im Märkischen Viertel nahezu komplett an Fremdfirmen vergeben. Vier Hausmanager steuern seitdem die Reinigung, die Grünflächenpflege und den Räumdienst im Winter, aber auch den Sicherheitsdienst. Gegen dessen Umlage auf die Nebenkosten wehren sich jetzt die Mieter – zu Recht.
Im letzten Jahr kamen über 600 Einwohner ins Fontane-Haus, um ihrem Ärger über die mangelnde Sauberkeit im Märkischen Viertel und den schlechten Service der Gesobau Luft zu machen. Jetzt steht das Unternehmen erneut in der Schusslinie: Seit dem Outsourcing 1998 wurden die Sicherheitsdienste komplett über die Betriebskosten als Hauswartstätigkeiten abgerechnet. „Ich habe mich damals gefreut, dass die Betriebskosten niedriger als vor dem Outsourcing waren“, so Matthias Richling aus einem Hochhaus am Wilhelmsruher Damm. „Da hat natürlich keiner nachgefragt, welche Leistungen da eigentlich abgerechnet wurden.“
Erst nachdem die Gesobau die Ausgaben für den Sicherheitsdienst bei der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 schlichtweg vergessen hatte und von etwa 10.000 Mietern Beträge von 30 bis 40 Euro nachforderte, erhoben etwa 200 Mieter Einspruch. „Wir versuchen eine gütliche Regelung“, verspricht Matthias Gaenzer, Pressesprecher der Gesobau.
Das löst jedoch nicht das prinzipielle Problem: Eine Umlage der Kosten für einen Sicherheitsdienst ist mietrechtlich nur als „sonstige Betriebskosten“ möglich. Die Umlage von Sicherheitsdienstkosten als „sonstige Betriebskosten“ erfordert nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch zusätzlich, dass entweder im Mietvertrag oder anderweitig ganz konkret die Umlage von Sicherheitsdienstkosten vereinbart worden ist. In einem Großteil der Mietverträge im Märkischen Viertel sind in den Vereinbarungen zur Umlage von Betriebskosten die Kosten eines Sicherheitsdienstes nicht erwähnt.
Die Gesobau hat inzwischen das mietrechtliche Problem erkannt und argumentiert, dass in der Akzeptanz von Betriebskostenabrechnungen bis einschließlich 2004 eine stillschweigende Vereinbarung zur Umlagefähigkeit von Sicherheitsdienstkosten zu sehen sei. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass in den Nebenkostenabrechnungen 2003 und 2004 die Sicherheitsdienstkosten in den Erläuterungen zu den Betriebskostenabrechnungen überhaupt nicht erwähnt waren und den Mietern gar nicht bewusst war, dass sie Sicherheitsdienstkosten bezahlen sollen.
Der Berliner Mieterverein empfiehlt daher, keine Nachzahlungen zu leisten, wenn im Mietvertrag die Kosten des Sicherheitsdienstes nicht ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten ausgewiesen sind.
rb/mh
MieterMagazin 6/07
04.01.2018