Der Berliner Senat hat neue Lärmkarten im Internet veröffentlicht, mit deren Hilfe über die Straßenliste des Mietspiegels hinaus lärmbelastete Wohngebäude exakt lokalisiert werden können.
Verlangt ein Vermieter im freifinanzierten Wohnungsbau eine höhere Miete, darf er die ortsübliche Vergleichsmiete für die betreffende Wohnung nicht überschreiten. In Berlin ist diese Miete über den geltenden Mietspiegel zu ermitteln. Gleichwohl gibt es oft Streit um die Einstufung der Wohnung. Vermieter berufen sich in erster Linie auf wohnwertsteigernde Merkmale, die eine Überschreitung des Mittelwerts eines Mietspiegelfeldes rechtfertigen, Mieter hingegen wenden wohnwertmindernde Merkmale ein, um eine Erhöhung abzuwehren oder zumindest zu reduzieren. Ein nicht immer belegbares Merkmal ist die Belastung mit Lärm. Bislang war der Mieter weitgehend auf die Lärmkennzeichnung in der Straßenliste des Berliner Mietspiegels angewiesen. Diese ist aber keinesfalls lückenlos.
Nun hat die in den letzten Jahren steigende Lärmbelastung in den Ballungsräumen die Europäische Union veranlasst, Vorschriften zu deren systematischer Erfassung zu erlassen. Davon profitieren nun auch die Mieter im Mieterhöhungsstreit.
Die neuen Lärmkarten sind kürzlich von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf deren Internetseite veröffentlicht worden. Sie beinhalten die Lärmbelastung am Tag und in der Nacht durch Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen, Schienenverkehr von Straßenbahnen, Eisenbah-nen und S-Bahnen, Industrielärm und Fluglärm (nur Tegel). Durch Eingabe der betreffenden Adresse in die Suchmaske wird die genaue Lärmbelastung angegeben, wenn sie über 55 dB liegt. Der Vorteil gegenüber der bisherigen Lärmkennzeichnung in der Straßenliste besteht auch darin, dass die in Nebenstraßen hineinwirkende Belastung nun genau erfasst ist. „Wir gehen davon aus, dass die Gerichte bei eventuellen Miethöhestreitigkeiten dieses neue Instrument ohne Wenn und Aber als Beleg für eine wohnwertmindernde Lärmbelastung anerkennen werden“, so Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins.
mm
MieterMagazin 11/07
Wie hoch die Lärmbelastung an einer Adresse ist, lässt sich anhand neuer Lärmkarten der Senatsverwaltung exakt feststellen
Foto: Christian Muhrbeck
Die Lärmkarten sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu finden unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/
umwelt/umweltatlas/k705.htm
15.07.2013