Die Mieten öffentlich geförderter Sozialwohnungen werden zum 1. Januar steigen. Der Grund: Die Kostenmieten werden an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Mit Kostenmiete bezeichnet man bei öffentlich geförderten Wohnungen den Ansatz, der erforderlich ist, um die kompletten Kosten einer Sozialwohnung von der Bewirtschaftung bis zu den Kapitalkosten abzudecken. Die in den Bewirtschaftungskosten enthaltene einheitliche Verwaltungspauschale wird ab Januar um 14,43 Euro pro Wohnung im Jahr auf knapp 255 Euro heraufgesetzt. Hinzu kommt ein höherer Instandhaltungskostenansatz, der sich nach der Bezugsfertigkeit eines Gebäudes richtet: Er erhöht sich pro Quadratmeter und Jahr um 0,44 Euro (Bezugsfertigkeit vor weniger als 22 Jahren), 0,56 Euro (Bezugsfertigkeit vor mindestens 22 Jahren) beziehungsweise 0,72 Euro (Bezugsfertigkeit vor mindestens 32 Jahren). Eine 70 Quadratmeter große Sozialwohnung, Baualter 1975, wird damit um 64,83 Euro im Jahr teurer, hinzu kommt ein sogenanntes Mietausfallwagnis von zwei Prozent. Für Mieter in Wohngebäuden, die in die nächste Bezugsfertigkeitsklasse wechseln, erhöhen sich die Instandhaltungskostenpauschalen noch deutlich stärker.
„Wir raten betroffenen Mietern dringend, die Mieterhöhung von einem Rechtsberater überprüfen zu lassen“, so Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Soll die Miete zum 1. Januar 2008 erhöht werden, müssen die Mieter darüber spätestens am 15. Dezember 2007 informiert werden. Hintergrund für die Erhöhung ist, dass die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten der öffentlich geförderten Wohnungen an den sogenannten Verbraucherpreisindex angeglichen werden. Der misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Für die jetzige Erhöhung der Pauschalen in der Kostenmiete ist die Preisentwicklung innerhalb der letzten drei Jahre maßgeblich.
Weitere Mieterhöhungen für Sozialwohnungen sind ab 2008 zu erwarten, wenn nämlich die öffentliche Förderung verringert wird. Der Berliner Senat hat allerdings Kappungsgrenzen beschlossen, die die Nettokaltmieten bestimmter Sozialwohnungen in einfachen und mittleren Wohnlagen auf maximal 5,75 Euro, in sozial besonders schwierigen Gegenden auf maximal 5,35 Euro pro Quadratmeter begrenzen.
Es sei fraglich, ob diese Kappungsgrenzen ausreichen, moniert Wild, denn die Mieten in Sozialwohnungen lägen auch dann noch über dem Mietenniveau nicht geförderter Wohnungen.
Kristina Simons
MieterMagazin 12/07
Mieterhöhung prüfen: Am 1. Januar 2008 steigen die Mieten im Sozialen Wohnungsbau
Foto: Christian Muhrbeck
23.11.2016