Gemäß einer EU-Richtlinie sollte am 4. Januar 2006 europaweit ein gebäudebezogener Energiepass bei Vermietung und Verkauf vorliegen. In Deutschland wird die Vorlage an Erwerber oder Mieter noch keine Pflicht, der obligatorische Energiepass kommt später.
Ursache ist die fehlende Rechtsverordnung, die die Aufstellung von Energiepässen regeln wird. Durch die vorgezogene Bundestagswahl ist das gesetzgeberische Verfahren ins Stocken geraten. Im September 2005 ist der gesetzliche Rahmen, das Energieeinsparungsgesetz, novelliert und damit die deutsche Rechtsgrundlage für eine Verordnung zur Aufstellung von Energiepässen geschaffen worden. Ein Entwurf des federführenden Ministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung liegt bislang nicht vor. Eine schnelle Verabschiedung nach Bekanntgabe des Verordnungsentwurfs ist aber vermutlich nicht zu erwarten. Denn zwischen den wohnungswirtschaftlichen Vermieterverbänden und der Energieberater- und Ingenieurlobby tobt der Kampf um eigene Interessen. Möglichst geringe Kosten pro Ausweis einerseits, neue Jobs für den Umweltschutz andererseits, so lautet komprimiert der Disput. Die Energiepässe werden in erster Linie für Mieter erstellt, um die Transparenz über den energetischen Zustand der Gebäude zu erhöhen. Dennoch bleiben die Interessen der Mieter in der Kontroverse bislang auf der Strecke.
rw
MieterMagazin 1+2/06
Der Energiepass wird Auskunft geben über den energetischen Zustand von Gebäuden – doch der Gesetzgeber zeigt keine Eile
Foto: Maik Jespersen
17.04.2013