Betr.: MieterMagazin 1+2/06, Seite 23,
Sandra Klose: „Winterdienst – Eiskalte Pflichten“
Gute alte Zeit
Gern erinnere ich mich noch an meine Kindheit. Da gab es noch keine oder nur wenige große Wohnungsbaugesellschaften. Wenn Schnee fiel, war noch der Hauswart zuständig. Da klappte es noch mit der Schneebeseitigung, auch weil der Hausbesitzer meist mit im Haus wohnte – natürlich bis auf auch damals wenige Ausnahmen! Da lief auch noch die Polizei regelmäßig Streife. Und war einmal nicht richtig gefegt, holte man den Hauswart aus seiner Wohnung, der dann sofort fegen musste.
Und wie sieht es heute aus? Der Vermieter ist meistens eine Gesellschaft. Und die beauftragen eine Schneeräumfirma. Und da diese den Hals nicht voll genug bekommt, übernimmt sie Aufträge über Aufträge – immer in der Hoffnung, dass es nicht oder nur wenig schneit. Die Folge davon sehen wir dieses Jahr, wo so viel Schnee wie seit Jahren nicht heruntergekommen ist. Die Bürgersteige sehen heute oft aus wie eine Schlittschuhbahn! Von gründlicher Reinigung keine Spur. Wir können zufrieden sein, dass es zwischendurch getaut hatte, so dass die Eisflächen teilweise abtauen konnten.
Wie heißt es in Ihrem Artikel so schön? Sobald viel Neuschnee gefallen ist, sollte man fegen. Teilweise ist man bei uns erst am zweiten Tag gekommen! Eine Telefonnummer der Gesellschaft, wo man sich beschweren kann, existiert nicht. So bleibt der Schnee dann liegen und tritt sich fest. Und wenn dann gefegt wird, bleibt die Hälfte liegen. Einen Polizisten, der den Hauswart zum Fegen verdonnert, gibt es nicht mehr. Einen erreichbaren Hauswart natürlich auch nicht! So eiert man über die übrig gebliebenen Eisflächen, die man früher mit entsprechenden Gerätschaften weggehackt hat, und denkt: Gute alte Schneefegezeit, wann kommst du wieder?
Uwe Hennig, per E-Mail
MieterMagazin 3/06
31.07.2013