Alte Heizkessel für Öl oder Gas, eingebaut vor dem Oktober 1978, müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) bis Ende 2006 ausgetauscht werden. Bereits seit November 2004 dürfen die Abgasverluste nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) maximal 11 Prozent betragen. Seit dem 1. Februar 2006 sind die Bezirksschornsteinfegermeister für die Kontrolle verantwortlich.
„Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und noch nicht nach dem Niedertemperatur- oder Brennwertprinzip arbeiten, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2006 durch technisch aktuelle Modelle ersetzt werden. Wurde nach dem 1. November 1996 ein neuer Brenner eingebaut, verlängert sich der Zeitraum bis Ende 2008“, legt die EnEV fest. Nicht begehbare, aber zugängliche Dachräume und bisher ungedämmte zugängliche Heizungsrohre und Warmwasserleitungen müssen bis Ende 2006 gedämmt werden.
Auch sind die Bezirksschornsteinfegermeister jetzt verpflichtet, angemessene Fristen für den Austausch veralteter Heizkessel zu setzen. Wird diese Frist nach erfolgter Mahnung nicht eingehalten, sind die zuständigen Bauaufsichtsbehörden zu unterrichten.
Diese Modernisierungsmaßnahmen reduzieren sowohl die CO2-Emissionen, als auch die Heizkosten, denn moderne Brennwertkessel verbrauchen wesentlich weniger Energie als die alten Heizkessel. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erwartet, dass „Eigentümer auch unabhängig von behördlichen Kontrollen und im eigenen Interesse … ihren Pflichten nachkommen“. Trotzdem: Jeder Mieter sollte seinen Vermieter drängen, die Heizungsanlage zu erneuern beziehungsweise nachzurüsten. Es geht schließlich auch um eine Senkung der Betriebskosten.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 3/06
Veraltete Brenneranlagen müssen bis Ende des Jahres ersetzt werden – der Schornsteinfeger kontrolliert
Foto: Maik Jespersen
18.04.2013