Die Berliner Wasserbetriebe müssen ihren Kunden auch künftig nicht erklären, warum das Wasser in Berlin teurer ist als in vielen anderen Großstädten. Eine Klage auf Offenlegung der Preiskalkulation wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen.
Geklagt hatte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Er beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, wonach die Wasserbetriebe als Anstalt öffentlichen Rechts Akteneinsicht gewähren müssen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die Wasserbetriebe nur in Berlin Monopolist sind, während sie in Brandenburg in Konkurrenz zu anderen Anbietern stehen. Eine Offenlegung der Preiskalkulation würde den Wettbewerbern Vorteile verschaffen. Der BBU hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen.
Birgit Leiß
MieterMagazin 6/06
Keine Transparenz: Wasserbetriebe müssen Kalkulation nicht offen legen
Foto: Kerstin Zillmer
30.07.2013