Vor dem Landgericht Berlin konnten sich kürzlich 38 von 41 Teilnehmern einer Sammelklage der Verbraucherzentrale mit Erfolg gegen die Gaspreiserhöhung vom 1. Oktober 2005 zur Wehr setzen (Az.: 39 O 611/05). Die GASAG hat bereits angekündigt, nach Vorlage der schriftlichen Begründung in Berufung zu gehen.
Die GASAG hatte zum 1. Oktober 2005 die Gaspreise durchschnittlich um knapp 11 Prozent erhöht und dies mit einem Anstieg der Einkaufspreise begründet. Dem wollten einige tausend Direktkunden nicht folgen und zahlten die Erhöhung nicht oder nur unter Vorbehalt. Mit einer Sammelklage zielte die Verbraucherzentrale auf die Offenlegung der Preiskalkulation und vermutete „unredliche“ Preiserhöhungen. Allerdings hat sich das Gericht mit seinem jetzigen Urteil weder zur Frage der Kalkulation noch der Preiserhöhung geäußert, es ging nur um die Vereinbarung zur Durchführung von Preiserhöhungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls die GASAG auch in der Berufung scheitern sollte, würde sie das Urteil für alle Kunden gelten lassen, so GASAG-Sprecher Haschker, unabhängig davon, ob ab 1. Oktober 2005 unter Vorbehalt gezahlt wurde.
rw
MieterMagazin 7+8/06
Der Preispolitik der GASAG konnten viele Verbraucher nicht folgen – einige klagten nun vor Gericht
Foto: Maik Jespersen
23.04.2013