Ab März 1999 wurde Herr Norbert Schmidt mit seiner Firma Mendis Immobilien von der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin vertraglich mit Hausmeister- und Hausreinigungstätigkeiten für das WEG-Objekt beauftragt. Der entsprechende Hausreinigungsvertrag zwischen der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin und Mendis Immobilien lief bis einschließlich 2002. Ab dem 1.10.2002 wurde die Firma W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH (kurz W.F.S. GmbH) per Vertrag mit der WEG Oderberger Straße 60, 10345 Berlin mit den Hausmeister- und Hausreinigungsvertrag beauftragt.
Die Geschäftsführerin der Firma W.F.S. GmbH ist die Ehefrau von Herrn Schmidt und unterstützte aus diesem Grunde diesen und seine Firma Mendis Immobilien im Rahmen der Hausverwaltung für das WEG-Objekt maßgeblich auch nach außen. Dass die Firmenanschriften von Mendis Immobilien und der W.F.S. GmbH identisch sind, erklärt sich somit ebenfalls mit der familiären Beziehung von Herrn Schmidt und Frau Dr. Walter.
Mit der Durchführung eines Teils der Hausreinigungstätigkeiten für das WEG-Objekt beauftragte Mendis Immobilien per Vertrag die Firma „Harry’s Reinigungsteufel“ als Subunternehmer.
Nach Beendigung des zu Grunde liegenden Vertrages zwischen Mendis Immobilien und der WEG Oderberger Straße und entsprechender Neubeauftragung der W.F.S. GmbH wurde der Reinigungsvertrag der Firma Mendis Immobilien und der Firma „Harry’s Reinigungsteufel“ einvernehmlich aufgehoben. Stattdessen führte die Firma „Harry’s Reinigungsteufel“ einen Teil der Hausreinigungsarbeiten in dem WEG-Objekt weiter durch, nunmehr aber als Subunternehmen der W.F.S. GmbH auf Grund einer Vereinbarung mit der W.F.S. GmbH. Die Abrechnung der Reinigungsarbeiten erfolgte immer entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, zu denen sich die WEG Oderberger Straße zunächst gegenüber der Firma Mendis Immobilien und später gegenüber der W.F.S. GmbH verpflichtet hatte. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Eigentümer aus der WEG Oderberger Straße als Vermieter diese Zahlungen dementsprechend auch ihren Mietern weiterbelastet haben. Von einer Zuvielberechnung, insbesondere einer Doppelberechnung kann daher schon auf Grund der vertraglich zwischen der WEG Oderberger Straße und Mendis Immobilien beziehungsweise W.F.S. GmbH vereinbarten Vergütung von Reinigungsarbeiten nicht ausgegangen werden.
Gegen den im Artikel „Betriebskosten – Doppelt kassiert sich besser“ aus der Ausgabe 6/06 des MieterMagazin als Mitarbeiter der Firma „Harry’s Reinigungsteufel“ bezeichneten Verantwortlichen geht sowohl die Mendis Immobilien als auch die W.F.S. GmbH zwischenzeitlich wegen nachweislicher Falschbehauptungen gerichtlich vor.
Rechtsanwalt Ron Nicklass für Norbert Schmidt, Mendis Immobilien und Dr. Gabriela Walter, W.F.S. Bau- und Objektmanagement GmbH
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Die Redaktion
MieterMagazin 9/06
23.04.2013