Stand: 9/17
Die AG Mietspiegel beim Berliner Senat hat im September 2017 beschlossen, dass es zukünftig keine Wohnlageänderungswünsche der Öffentlichkeit an den Mietspiegelersteller mehr gibt, weil die Wohnlage jetzt regelmäßig flächendeckend nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft wird.
Dieses Merkblatt ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Befolgung der Hinweise sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen. Der BERLINER MIETERVEREIN e.V. steht Ihnen dabei gern zur Verfügung.
08.09.2017