Grundsätzlich ratsam ist es, Mängel immer schriftlich und möglichst detailliert anzuzeigen und den Vermieter zugleich unter angemessener Fristsetzung zu deren fachgerechter Beseitigung aufzufordern.
Bei der Bemessung der Frist geht man in der Regel von 14 Tagen aus. Natürlich erfordert ein Rohrbruch unverzügliches Handeln, während eine grundlegende Fassadenreparatur meist mehr Zeit beanspruchen wird. Sobald die gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, können weitergehende rechtliche Maßnahmen bis hin zur Erhebung einer gerichtlichen Mängelbeseitigungsklage ergriffen werden.
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MieterMagazin 11/06
23.04.2013