Gemäß § 288 BGB ist eine Geldschuld während des Verzuges zu verzinsen. Verzug tritt dann ein, wenn eine Schuld nicht frist- beziehungsweise termingerecht erfüllt wird.
Der Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte pro Jahr über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird jährlich zum 1.Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die genannten 5 Prozent gelten allerdings nur für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher (zum Beispiel Wohnungsmieter) beteiligt sind, sonst gelten 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Die jeweiligen Basiszinssätze zu den unterschiedlichen Zeitpunkten finden Sie im Internet unter www.basiszinssatz.de
mr
MieterMagazin 11/06
23.04.2013