Die Erhöhung der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) von 16 auf 19 Prozent hat auch auf die Miete kostspielige Auswirkungen. Zwar ist die Nettokaltmiete mehrwertsteuerfrei und bleibt daher unverändert, aber für die meisten Betriebskostenarten wird die erhöhte Umsatzsteuer fällig. Wohnen wird dadurch ab dem 1. Januar 2007 merklich teurer.
Für Heizung, Hauswart, Schornsteinfeger, Hausreinigung, Gartenpflege, Schneebeseitigung und Strom muss Mehrwertsteuer gezahlt werden. Mehrwertsteuerfrei sind hingegen neben der Grundmiete die Versicherungen, die Müllbeseitigung sowie die Wasserver- und die Abwasserentsorgung. Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte werden die monatlichen Betriebskosten schätzungsweise um drei bis vier Cent pro Quadratmeter steigen. Für eine 70 Quadratmeter große Durchschnittswohnung bedeutet das einen Anstieg der Kosten um 25 bis 33 Euro im Jahr. Die Mehrwertsteuer trägt allein der Endverbraucher – in diesem Fall also der Mieter. Für den Vermieter ist die Steuer ein durchlaufender Posten. Der Fiskus nimmt damit von den 20,2 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland jährlich rund 500 bis 650 Millionen Euro zusätzlich ein. Die Mehrwertsteuereinnahmen gehen etwa je zur Hälfte an den Bund und an die Länder. Zu spüren bekommen die Mieter diesen Griff in ihre Haushaltskasse allerdings nicht gleich bei der Einführung des 19-Prozent-Satzes am 1. Januar 2007, sondern erst bei der nächsten Betriebskostenabrechnung. Man wird sich in der Regel – nicht nur wegen der Mehrwertsteuererhöhung – auf höhere Nachzahlungen einstellen müssen. Wenn allerdings eine Bruttomiete vereinbart ist, sind keine höheren Kosten zu befürchten. Weil hier die Betriebskosten ein Bestandteil der mehrwertsteuerfreien Miete sind, bekommt der Mieter die Steuererhöhung nicht zu spüren.
Jens Sethmann
MieterMagazin 12/06
Ihr Vermieter wird Ihnen die Mehrwertsteuer mit Sicherheit nicht streichen!
Foto: Jens Sethmann
26.10.2017