Die Berliner können sich demnächst nach einem Wohnungswechsel per Internet ummelden.
Im September verabschiedete der Senat das neue Landesmeldegesetz und schuf damit die rechtlichen Voraussetzungen für diese bürgerfreundliche Maßnahme. Beim Datenschutzbeauftragten heißt es: keine Bedenken.
Noch führt nach einem Umzug der Weg persönlich in die Meldestelle beim bezirklichen Bürgeramt, um die neue Adresse eintragen zu lassen. Schon seit dem vergangenen Jahr ist es allerdings nicht mehr notwendig, die Unterschrift des Vermieters einzuholen. Mit der neuen Regelung wird es noch unbürokratischer und vor allem weniger zeitaufwändig: Die Ummeldung erfolgt per Computer. Die Leiterin des Einwohnermeldewesens, Klaudia Zurth, weist darauf hin, dass mit dem Start der elektronischen Ummeldung „spätestens im kommenden Jahr“ zu rechnen sei. Ungeklärt ist allerdings noch, wie die neue Adresse in den Personalausweis kommt.
Clara Luckmann
MieterMagazin 12/06
Die neue Wohnadresse wird bald nur noch mit einigen Klicks angemeldet
Foto: Christian Muhrbeck
23.04.2013