Der Senat von Berlin hatte im Frühjahr 2003 den Wegfall der Anschlussförderung für einen Teil der Berliner Sozialwohnungen sowie eine Härtefallregelung für Mieter beschlossen.
Einige Wohnungsunternehmen hatten gegen die Einstellung der Anschlussförderung Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben. Das Oberwaltungsgericht Berlin hat nun erstmals in einem Hauptsacheverfahren dem Land Berlin Recht gegeben: Das Land Berlin ist nicht zur weiteren Förderung verpflichtet. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt werden wird. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist erst Ende 2005/Anfang 2006 zu rechnen.
OVG Berlin vom 16. Dezember 2004 – OVG 5 B 4/04 –
mac
MieterMagazin 1+2/05
Zu den Rechten der Mieter bei Wegfall der Anschlussförderung weitere Informationen im Internet unter www.berliner- mieterverein.de
04.08.2013