Mieter, die am 30. September 2004 eine Wohnung der Gagfah angemietet hatten, wurden jetzt, fünfeinhalb Monate nach dem Verkauf des Unternehmens an die amerikanische Investmentgesellschaft „Fortress“, über die vereinbarten Mieterschutzregelungen informiert. Allerdings: Das Schreiben der Gagfah ist ungenau und wirft Fragen auf.
Das Gagfah-Schreiben informiert über den Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs beziehungsweise Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Dies wird für zehn Jahre allen, die am 30. September 2004 Mieter bei der Gagfah waren, als Zusatz zum Mietvertrag angeboten. Die Betroffenen werden darüber in einem gesonderten Schreiben demnächst informiert, hieß es seitens der Info-Hotline der Gagfah, und zwar unabhängig davon, ob sie das Antwortschreiben aus dem Infopaket von Ende Februar zurückgeschickt haben. Darin sollten die Mieter auch ihr Geburtsdatum angeben, was für den angebotenen Schutz freilich gar nicht erforderlich ist.
Mieter, die am 30. September 2004 allerdings bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatten, sollten den Antwortbrief jedoch mit Angabe des Alters und unter Hinzufügung einer Kopie des Personalausweises zurückschicken. Denn nur dann kann die Gagfah einer Vereinbarung Gültigkeit verschaffen, nach der für über 60-jährige Mieter der Kündigungsausschluss auf Dauer gewährleistet wird. Die im Schreiben der Gagfah erwähnten zusätzlichen Mieterschutzbestimmungen gehen über die genannten Regelungen hinaus, kosten aber Geld. Wie viel und in welcher Form, das weiß man selbst bei der Gagfah nicht.
rw
MieterMagazin 4/05
26.04.2013