Der Bundestag debattiert darüber, eine so genannte Abrisskündigung ins Mietrecht einzuführen. Danach soll der geplante Abriss eines Wohnhauses als Begründung für die Kündigung eines Mieters ausreichen.
Man will damit verhindern, dass einzelne auszugsunwillige Mieter den Stadtumbau blockieren können. Der Bundesrat hat der Gesetzesinitiative des Landes Sachsen zugestimmt, jetzt müssen Bundestag und Bundesregierung sich damit befassen. Die Regierung hat sich zur Abrisskündigung bereits ablehnend geäußert. Auch die Fachleute, die der Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar angehört hat, haben sich ganz überwiegend gegen ein solches Gesetz ausgesprochen.
Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz Georg Rips, hält den Gesetzentwurf für überflüssig, da die angesprochenen Probleme auch nach jetziger Rechtslage zu lösen seien: Seit dem 1. Mai 2004 gibt es auch bei alten DDR-Mietverträgen die Möglichkeit der Verwertungskündigung. Dass dabei der weitgehende Leerstand eines Hauses ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung sein kann, hat auch der Bundesgerichtshof mittlerweile entschieden.
js
MieterMagazin 4/05
Wohnungsabriss: Fachleute halten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für ausreichend
Foto: Jens Sethmann
26.04.2013