Am 9. Februar hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz des Abgeordnetenhauses über die Novellierung des Energiespargesetzes beraten. In einer Arbeitsgruppe streiten seitdem PDS- und SPD-Abgeordnete erbittert über Details des neuen Gesetzes, das künftig bei Investitions- und Bauvorhaben des Landes Berlin zu beachten wäre.
Viele bezeichnen eine Novellierung des Gesetzes schlichtweg als unnötig, da die seit 1. Februar 2002 bundesweit geltende Energieeinsparverordnung ausreichend konkrete Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Die Industrie- und Handelskammer fordert zum Beispiel, auf eine Novellierung gänzlich zu verzichten und eine so genannte Gesamtkostenstellenverantwortung für öffentliche Gebäude einzuführen – bisher werden die Energiekosten dieser Häuser vom Land und die Investitionskosten von der jeweiligen Einrichtung bezahlt.
Das Abgeordnetenhaus hat inzwischen die Flucht nach vorn angetreten und an der Gesetzesnovellierung vorbei am 25. Februar einen Beschluss zur Energieeinsparung bei öffentlichen Gebäuden gefasst. Parallel zur Modernisierung der Heizungsanlage soll künftig eine Wärmeisolierung der Fassade erfolgen. Der Beschluss wurde von allen fünf Fraktionen des Parlaments einstimmig angenommen. Hoffnung also auch für ein neues Berliner Energiespargesetz? Dr. Klaus Müschen, Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ist skeptisch: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die Regierungskoalition dran.“
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 4/05
26.04.2013