Die Heizkostenabrechnung weist unter anderem neben dem Gesamtverbrauch des Hauses auch die Verbrauchsdaten für den Mieter aus. Diese Daten stammen in der Regel aus einem Protokoll, welches der Mieter dem Ableser in der Wohnung durch seine Unterschrift quittiert.
Aber Vorsicht bei der Unterschrift unter Ableseprotokolle: Hat man das Ableseprotokoll einmal unterschrieben, kann man sich später auf Ablesefehler nicht mehr berufen. Am besten ist der Mieter beraten, der kurz vor der angekündigten Ablesung die Werte selbst abliest und diese dann vor seiner Unterschrift mit den Angaben auf dem Protokoll vergleicht.
mr
MieterMagazin 6+7/05
27.04.2013