Mit dem „Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren 2020“ hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Regelwerk für die Standorte von Einzelhandel und Freizeit aufgestellt. Große Ambitionen, auf die Standortwahl von Handels- und Dienstleistungsbetrieben Einfluss zu nehmen, zeigt die Senatsverwaltung allerdings nicht.
In einer Broschüre zum neuen StEP Zentren wird vorsorglich darauf hingewiesen, wozu die Planung nicht in der Lage ist: Sie kann weder den Konzentrations- und Filialisierungsprozess im Einzelhandel stoppen, noch die Ansiedlung bestimmter Betriebsformen untersagen oder die Betreiber zur Aufwertung ihrer Geschäfte zwingen. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Gewerbemieten. Auch gegen die „Aldisierung“ bietet der StEP Zentren kein Mittel – die Sorge um die Nahversorgung der Bevölkerung wird den Bezirken zugeschoben.
Beeinflusst werden kann mit dem Plan lediglich die Standortwahl großer Einzelhandels- und Freizeitprojekte sowie deren Dimensionierung und Einordnung in die bestehenden Zentren. Doch selbst dabei setzt die Planung des Senats kaum eigene Akzente, sondern hinkt den längst vollzogenen Umwälzungen in der Berliner Zentrenstruktur hinterher. So wurde entgegen früherer Zentrenplanungen der Bereich Ostbahnhof zum Ortsteilzentrum hochgestuft – hier bauen in den nächsten Jahren die „Anschutz Entertainment Group“, die Post und die Bahn ein riesiges „Urban Entertainment Center“. Den benachbarten traditionellen Einkaufsstraßen Warschauer Straße und Karl-Marx-Allee hat die frühere Ausweisung als Ortsteilzentrum hingegen nichts genützt: Der Status wurde kurzerhand aberkannt. Auch die Neuköllner Karl-Marx-Straße, die mit einem großen Attraktivitätsverlust zu kämpfen hat, kann sich für den Titel Hauptzentrum nichts kaufen, wenn ein wenig weiter die Gropiuspassagen – Zentrenkonzept hin oder her – immer weiter vergrößert werden.
js
MieterMagazin 8/05
Der Senat denkt, der Handel lenkt:
Der Zentrenplan ist ohne Einfluss (hier: „Hauptzentrum Müllerstraße im Wedding)
Foto: Jens Sethmann
02.08.2013