Die schwierige wirtschaftliche Situation des städtischen WBM-Konzerns darf vom Berliner Senat nicht zum Anlass für einen Verkauf der Unternehmensgruppe genommen werden, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Er fordert Sicherheit für die Mieter.
„Wir befürchten, dass nun die Atmosphäre für eine weitere Veräußerung städtischer Wohnungsunternehmen nach den nächsten Abgeordnetenhauswahlen im Jahre 2006 geschaffen werden soll“, so Wild. Berlin aber braucht die rund 280.000 städtischen Wohnungen. Die Privatisierung der knapp 40.000 Wohnungen des WBM-Konzerns (WBM, WBF, IHZ, Bewoge) wäre ein Aderlass. Finanzkräftige Investoren scharren bereits mit den Füßen. Ein Verkauf würde deutlich steigende Mieten, Verdrängung bei Modernisierung und Eigentumsbildung sowie den Verlust von sozialpolitischen Vereinbarungen auf Bezirksebene mit sich bringen.
Die wirtschaftlichen Probleme des WBM-Konzerns sind größtenteils hausgemacht. Am 56-Millionen-Euro-Verlust 2004 tragen die misslungenen gewerblichen Investitionen des WBM-Konzerns (Rathauspassagen, „Haus des Lehrers“ und so weiter) ebenso bei wie „Sale & Lease-back-Geschäfte“, bei denen die Leasingraten die Mieteinnahmen deutlich übersteigen. Dass außerdem noch Privatisierungen unter Verkehrswert vorgenommen wurden, zeugt von weiterem Missmanagement des Konzerns. Es zeige aber auch, heißt es beim Berliner Mieterverein, dass die wirtschaftliche Kontrolle des Finanzsenators wie auch das Fachcontrolling der Senatorin für Stadtentwicklung vollständig versagt haben.
Die jetzt angestrebte unmittelbare Veräußerung von 10.000 Wohnungen dürfe nicht zu Lasten der Mieter gehen, betonte Reiner Wild. Er fordert deshalb zusätzliche Mieterschutzklauseln für die Mietverträge, wie sie bei der Veräußerung der GSW vereinbart wurden.
Den Mietern der WBM-Gruppe empfiehlt der BMV, in Anbetracht der wirtschaftlichen Schieflage keine übereilten Handlungen vorzunehmen. Auch bei einer Insolvenz bleiben die Mietverträge bestehen. Allerdings rät der Berliner Mieterverein zur Kautionssicherung. Wer keinen Nachweis über eine vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegte Kaution habe, soll diesen einfordern.
mm
MieterMagazin 10/05
Aderlass auf Mieterkosten:
Die WBM setzte mehrere
Gewerbeprojekte in den Sand
Foto: Christian Muhrbeck
10.05.2017