Auf 468 Mietparteien im Bereich Namslau- und Neheimer Straße in Tegel wartete Anfang Juni eine unangenehme Überraschung im Briefkasten: Da die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus auslief und Darlehen bedient werden müssen, hob die GEWOBAG zum 1. Juli die Miete um monatlich 1,34 Euro pro Quadratmeter an.
„Entweder ich kaufe Essen und Medikamente – oder ich zahle die neue Miete“, konstatiert Marianne W. (59), die für ihre 72 Quadratmeter nun 534,37 Euro zu zahlen hat – 96,77 Euro mehr als bisher. Sie wohnt seit fast 35 Jahren in ihrer Wohnung, damals mit Mann und Kind, heute allein. Durch eine Muskelerkrankung ist sie seit circa 13 Jahren stark gehbehindert – und ein Umzug wäre daher besonders belastend. Zwar liegt die neue Miete immer noch unterhalb der Mietspiegelwerte, doch ihre Rente reicht dafür nicht aus. Eine kleinere Wohnung würde sie ungern beziehen: „Ich brauche einen Raum für Bewegungsübungen. Krankengymnastik habe ich aus Kostengründen schon gestrichen.“
Rechtlich sind Mieterhöhung und Ankündigungsfrist korrekt und daher durch den Berliner Mieterverein, an den sich Frau W. gewandt hatte, nicht zu beanstanden. Liegen soziale Härtefälle wie dieser vor, verweist Volker Hartig, Pressesprecher des GEWOBAG-Verbunds, auf den Mieterbeirat. Dorthin wandte sich Frau W. und erreichte zumindest, dass die Gesellschaft ihr eine geeignete Wohnung ähnlicher Größe mit weniger Komfort in einem älteren Haus vermitteln will – eine zwar nicht zu beanstandende, aber kleinherzige Lösung.
Sabine Grepel
MieterMagazin 10/05
Nach der Mieterhöhung bleibt nur der Umzug: gehbehinderte Mieterin Marianne W.
Foto: Christian Muhrbeck
27.04.2013