Der Bundestag hat Mitte Dezember eine mehr als zwei Jahre lang diskutierte und schon bei den Koalitionsverhandlungen vor vier Jahren ins Auge gefasste Mietrechtsänderung beschlossen. Die neuen Regelungen sind größtenteils für den Mieter nachteilig – daran ändert auch eine kleine Korrektur nichts, die in letzter Minute in das Gesetz gehievt wurde. Aber auch für den Bundestag gilt: Nach der Wahl ist vor der Wahl.
Trotz eines breiten Protests von Expertenseite im Rechtsausschuss des Bundestags passierte der Gesetzentwurf aus dem Hause der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Bundestag kurz vor Weihnachten (das Mie-terMagazin berichtete in seiner Ausgabe 12/2012, Seite 19: „Mietrechtsänderung – Ablehnung auf breiter Front“). Zustimmung kam erwartungsgemäß von Seiten der Eigentümer- und Vermieterverbände, denen die Rechtsänderungen bei Durchführung energetischer Sanierungen mehr Spielraum auf Kosten der Mieter verschaffen.
Offensichtlich aufgeschreckt von einer seit Monaten in allen großen deutschen Städten festgestellten Explosion der Mieten, nahmen die Koalitionspartner CDU und FDP allerdings noch ganz zum Schluss eine Korrektur an dem neuen Gesetzeswerk vor: Die Bundesländer werden danach ermächtigt, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in Bestandsverträgen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren herabzusetzen.
„Flickwerk“, kommentierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild. „Das Problem der aus dem Ruder laufenden Mieten ist damit nicht zu stoppen.“ Denn das Mietniveau wird insbesondere durch neu abgeschlossene Verträge, deren Miethöhe durch keine gesetzliche Regelung gebremst wird, immer schneller und weiter nach oben geschoben.
Das allgemeine Mietniveau und die Belastungsfähigkeit der Mieter haben nach Ansicht der Mieterverbände einen Punkt erreicht, der dringend Entlastung erfordert. „Die Neuabschlussmieten müssen auf einen Wert von maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden“, fordert BMV-Chef Wild. Bei den Bestandsmieten soll eine 15-prozentige Kappungsgrenze über vier Jahre lang gelten.
Die Mietenproblematik in Deutschland hat mittlerweile nicht nur die Regierungsfraktionen aufgeweckt – bekanntlich schreitet der Bürger im kommenden Herbst zur nächsten Bundestagswahl. Morgenluft wittert auch der politische Gegner: SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück kündigte Anfang Januar eine Deckelung der Mieten sowohl bei Neuabschluss- wie bei Bestandsmieten an, sollte die SPD eine Regierungsmehrheit erlangen.
Eines ist sicher: Das Thema Mieten wird im nächsten Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen.
Udo Hildenstab
MieterMagazin 1+2/13
Der Gesetzentwurf aus dem Haus der Bundesjustizministerin passierte den Bundestag – auch wenn sich die wohnungspolitischen Rahmenbedingungen geändert haben
Foto: Deutscher Bundestag/Raphael Huenerfauth
05.06.2013