Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) angewiesen, die Wasserpreise für 2012 um 18 Prozent zu senken. Allen Mietern steht deshalb für das vergangene Jahr eine Rückerstattung zu.
Insgesamt werden 58,6 Millionen Euro für 2012 erstattet. Ein durchschnittlicher Verbraucher wird nach Angaben der BWB 13,50 Euro zurückbekommen. Weil die Wasserbetriebe die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung gerichtlich anzweifeln, zahlen sie zunächst noch unter Vorbehalt zurück.
Die BWB setzen die Rückerstattung mit der Jahresabrechnung für 2013 um und zahlen die Gutschrift bis Ende des Jahres an die Vermieter aus. Wenn der Vermieter nach dem sogenannten Abgrenzungsprinzip vorgeht, sollte die Rückvergütung spätestens Ende 2013 bei den Mietern angekommen sein. Rechnet er nach dem Abflussprinzip ab, tauchen die Erstattungsbeträge erst in der Betriebskostenabrechnung für 2013 auf. Dann sollte der Betrag spätestens Ende 2014 beim Mieter gutgeschrieben sein.
Die Höhe der Zahlung an die einzelnen Mieter berechnet sich nach dem Schlüssel der Betriebskostenabrechnung, also entweder nach der Wohnfläche oder den abgelesenen Werten der Wasserzähler. Wer innerhalb des Jahres umgezogen ist, bekommt für die jeweiligen Mietmonate eine Gutschrift. Mieter sollten also sicherstellen, dass der alte Vermieter ihre neue Adresse kennt.
Wer in seinem Mietvertrag eine Bruttokaltmiete vereinbart hat, dürfte nach Einschätzung des Berliner Mietervereins leer ausgehen. Hartz-IV-Betroffene dürfen die Rückerstattung nicht behalten: Wenn der Vermieter das Geld nicht direkt an das Jobcenter abgibt, müssen Mieter den Erstattungsbetrag an das Jobcenter weiterleiten.
Jens Sethmann
MieterMagazin 1+2/13
Unter dieser Flagge sind gute Nachrichten für Verbraucher selten
Foto: Christian Muhrbeck
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26.10.2017