In der Hamburger Bürgerschaft wird an einer Bundesratsinitiative gefeilt, die für Mieter von Vorteil werden könnte: Die Bezahlung der Maklergebühren soll neu geregelt werden, statt Mieter sollen künftig stärker Vermieter zur Kasse gebeten werden. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung reagiert verhalten auf das Engagement aus der Hansestadt.
Für manch einen Mieter hat ein Jahr mehr als 12 Monate. Dann, wenn ihm seine neue Wohnung von einem Makler vermittelt wurde. Er zahlt jetzt nicht nur für das neue Zuhause, das er sich ausgesucht hat, sondern auch für den Makler, den er sich nicht ausgesucht hat.
Bis zu zwei Monatsmieten (kalt) darf die Courtage kosten. Ein Bundesgesetz, das sogenannte Wohnungsvermittlungsgesetz, regelt das so. Eigentlich lässt es offen, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Ob der Vermieter, der Mieter oder beide zu gleichen Teilen – das ist egal. Der Markt muss es regeln.
Der regelt es momentan so, dass in verödenden Gegenden der Vermieter zahlt und in den Städten und Boom-Regionen die Mieter dran sind. Der Wohnungsmarkt ist dort angespannter, der Mieter muss sich mehr gefallen lassen.
Der SPD-geführte Hamburger Senat will nun neue Verhältnisse schaffen und eine Regelung gesetzlich durchbringen, die den Mieter künftig entlasten würde. Das Stichwort lautet: Bestellerprinzip. Es besagt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Und in der Regel wird der Makler vom Vermieter gestellt.
Dass die Initiative gerade aus Hamburg kommt, erklärt sich ganz gut durch eine Studie des Online-Portals ImmobilienScout24: 82 Prozent der Hamburger Wohnungen, die bei dem Anbieter zur Vermietung eingestellt werden, werden demnach von einem Makler vermittelt. Das ist der Spitzenplatz in Deutschland. In Berlin sind es 61 Prozent der Wohnungen.
Die Koalition der Gegner ist groß
Bereits 2011 gab es im Bundestag zwei Anträge mit vergleichbarem Inhalt von SPD und den Grünen, die abgelehnt wurden. Und im September 2012 bekamen die Berliner Grünen im Abgeordnetenhaus einen Korb. Sie forderten einen Bundesratsantrag, ähnlich wie es jetzt in Hamburg geplant ist. Die Berliner CDU- und SPD-Fraktionen lehnten den Vorschlag ab. Der Wirtschaftssenator habe festgestellt, dass in Berlin immer weniger Wohnungen auf Provisionsbasis vermittelt würden, argumentierte damals die baupolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger. „Das Thema scheint kein großes Problem in Berlin zu sein“, so ihr Schluss.
An der abwartenden Haltung der Senatsverwaltung hat sich nichts geändert. Man wolle sich den Hamburger Vorschlag zwar genau anschauen, aber: „Es ist nicht ganz unbegründet, anzunehmen, dass der Vermieter die Gebühr auf die Mieten umlegen wird“, so Sprecherin Petra Rohland.
Studien gibt es zu diesem Thema nicht, also kann nur spekuliert werden. Und Ulrich Ropertz vom DMB spekuliert in eine ganz andere Richtung: „Der Vermieter nimmt die Miete, die er auf dem Markt realisieren kann, unabhängig davon, ob der Mieter den Makler bezahlt hat oder nicht.“
Die Chancen für die geplante Neuregelung, durch den Bundesrat zu kommen, stehen mittlerweile ganz gut. Einige SPD-geführte Länder wie etwa Nordrhein-Westfalen haben bereits Zustimmung signalisiert. Doch die eigentliche Hürde kommt dann erst: der Bundestag, der vor zwei Jahren bereits zweifach „nein“ gesagt hatte. Und die Regierungsparteien CDU und FDP lehnen es ab, „in die Vertragsfreiheit einzugreifen“. Ob sich an diesem konservativ-liberalen Credo etwas ändert? Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, schüttelt den Kopf: „Hoffnungslos.“
Wiebke Schönherr
MieterMagazin 1+2/13
Makler führen das Geschäft des Vermieters – bezahlt werden sie vom Mieter
Foto: Sabine Münch
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Freiheit für die schwarzen Schafe
Mit der Debatte um die Neuregelung der Maklergebühren werden auch die Rufe nach einer Pflichtausbildung für Makler lauter. Zu den Befürwortern gehört auch der Maklerverband IVD. Die Branche habe wegen einiger schwarzer Schafe ein zu schlechtes Image, heißt es dort. „Da muss Qualität rein!“, findet daher IVD-Geschäftsführerin Sun Jensch. „Wir fordern die Einführung eines Sach- und Fachkundeausweises für Makler.“ Das bedeutet für sie: Mindestens eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann soll Pflicht werden. Bisher reicht ein Gewerbeschein. Das Wirtschaftsministerium lehnt die gesetzliche Ausbildungspflicht allerdings ab und begründet dies mit der freien Wahl der Berufe.
ws
17.08.2013