Wer die Miete mindert, muss den zugrundeliegenden Mangel notfalls auch vor Gericht beweisen können. Allein Fotos genügen dazu nicht.
Eine Bestätigung durch möglichst qualifizierte Zeugen ist am überzeugendsten. Gerade bei sehr subjektiv empfundenen Mängeln – etwa Lärm- oder Geruchsbelästigungen – sollte neben einem detaillierten Mängelprotokoll immer ein Zeuge benannt werden können, der die Protokollangaben bestätigen kann.
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MieterMagazin 4/13
Stand: 28.04.2013
06.06.2013