Viele Banken werben damit, dass sie Hauseigentümern eine sogenannte „Aufwandsentschädigung“ zahlen, wenn sie die Mietkautionen bei ihnen anlegen.
Wohlgemerkt: Es geht nicht um die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung der Kaution, sondern um eine zusätzliche Provision, die der Vermieter erhält, wenn er die Mietkautionskonten bei einer bestimmten Bank einrichtet. So gewährt die Hausbank München, die enge Geschäftsbeziehungen zum Eigentümerverband „Haus & Grund“ pflegt, eine Aufwandsentschädigung für Kautionssparguthaben. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach der Gesamtanlagesumme. Von 25.000 bis 250.000 Euro beträgt der Vergütungszinssatz 0,25 Prozent, ab 250.000 Euro 0,5 Prozent und ab 500.000 Euro sogar 0,75 Prozent. Unter 25.000 Euro gibt es keine Sondervergütung.
Umworben werden also vor allem große Wohnungsunternehmen. Bei einem Bestand von Tausenden von Wohnungen kommt schließlich einiges an Kautionen zusammen, und es darf vermutet werden, dass auf dem Verhandlungsweg sogar noch großzügigere Prämien herauszuholen sind.
Nach eigenen Angaben betreut die Hausbank München bundesweit 900 Hausbesitzer mit insgesamt 600.000 Mietern. Auch einige Stadtsparkassen bieten im Rahmen ihres „Kautions-Service“ neben der kostenlosen Kontoführung gestaffelte „Aufwandsentschädigungen“ für Hausbesitzer.
Die Frage, ob es sich hier nicht um eine zusätzliche Verzinsung des Guthabens Verzinsung des Guthabens handelt, die dem Mieter zusteht, wird in der juristischen Literatur kontrovers gesehen. Ein Teil bejaht eine Herausgabepflicht des Vermieters. Schließlich dürfe sich dieser als Treuhänder nicht an den Kautionen bereichern. Andere Juristen gehen davon aus, dass die Prämie dem Vermieter zusteht. Begründung: Es handele sich um ein Entgelt, das rechtlich von der Kautionsverzinsung zu trennen sei und zudem auf eine besondere Initiative des Vermieters zurückgehe. Rechtsprechung gibt es zu diesem Thema noch nicht.
Birgit Leiß
MieterMagazin 5/13
Die „Hausbank München“ zahlt Vermietern Provisionen auf Kautionskonten
Foto: uh
10.05.2017