Leitsatz:
Laminat ist kein höherwertiger Bodenbelag im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011.
LG Berlin vom 9.10.2012 – 67 S 351/12 –
Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Die Kammer weist darauf hin, dass sie der entgegenstehenden Rechtsprechung der Zivilkammer 65 des Landgerichts (vom 24.2.2006 – 65 S 335/05) zur Gleichwertigkeit von Laminat und Parkett als Bodenbelag nicht folgt. Bei Parkett handele es sich um einen mehrschichtigen Bodenbelag aus Echtholz, bei Laminat hingegen um einen mehrschichtigen Bodenbelag, dessen oberste Schicht gewöhnlich aus einem Dekorpapier mit Melaminharz-Overlay bestehe. Dieses entspreche in Haptik und bezüglich des Wohnklimas nicht den Eigenschaften eines Holzfußbodens, ganz abgesehen davon, dass auch das Wissen des Benutzers, es handele sich bei Parkett um Echtholz, zu einem insgesamt besseren Image von Parkett führe.
16.08.2013