Mitten in der Sommerpause hat der Senat neue Richtwerte für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe beschlossen. Von „Kosmetik“ sprach der Berliner Mieterverein (BMV) angesichts einer minimalen Anhebung der Sätze. Der angespannten Wohnungsmarktsituation werde man damit nicht gerecht.
415 Euro erhält ein Einpersonenhaushalt ab 1. August je nach Heizungsart und Wohnungsgröße durchschnittlich für die Bruttowarmmiete. Vorher waren es 394 Euro. Für ein Elternpaar mit zwei Kindern werden im Durchschnitt 669 Euro übernommen (vorher 665 Euro). Die Richtwerte der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) wurden damit an den aktuellen Mietspiegel und den bundesweiten Heizspiegel angepasst. Damit verbunden seien Mehrkosten von rund 5 Millionen Euro, heißt es beim Senat.
Während der Vermieterverband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) die Anhebung begrüßte, hält man beim Berliner Mieterverein die neuen Richtwerte weiterhin für unzureichend. „Sozialsenator Mario Czaja (CDU) ignoriert den Druck, der durch die hohen Mieten auf die Empfänger von ALG II und Grundsicherung ausgeübt wird“, kritisierte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Rund 23 Prozent der Bedarfsgemeinschaften liegen mit ihrer Miete über dem Richtwert. Sie müssen die Differenz bei anderen Haushaltsposten einsparen und rutschen dadurch immer tiefer in die Armut. Auch Sozialverbände halten die neuen Angemessenheitsgrenzen, für zu niedrig. Nach wie vor stehen praktisch keine Wohnungen zu den Grenzen der WAV zur Verfügung, heißt es etwa beim Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Birgit Leiß
MieterMagazin 9/13
Die WAV-Richtwerte sind auch nach der kürzlichen Erhöhung völlig unrealistisch
Foto: Peter Homann
24.09.2013