Viele Mieter kennen das Problem: Da ruft man wegen des Wasserflecks oder des defekten Heizkörpers ungezählte Male bei der Hausverwaltung an und verschickt Mängelanzeigen, doch es passiert einfach nichts. Manche Vermieter reagieren nicht einmal auf die Schreiben der Rechtsberater des Berliner Mietervereins (BMV). Statt nun mit Klage zu drohen, kann es mitunter hilfreicher sein, den Vermieter auf die sanfte Art in die Gänge zu bringen.
Seit einigen Jahren bietet der Berliner Mieterverein seinen Mitgliedern die Möglichkeit einer kooperativen Verhandlung an. Bei diesem kostenlosen Angebot wird ein neutraler Vermittler eingeschaltet, der das Gespräch mit dem Vermieter sucht. „Ich habe eine andere Haltung als ein Rechtsanwalt: Ich sehe den Vermieter erst einmal als Kooperationspartner“, erklärt Marco Waelisch, der im Auftrag des BMV die Verhandlungen durchführt. Der ausgebildete Mediator nimmt telefonisch Kontakt zur Hausverwaltung oder zum Eigentümer auf und fragt nach, warum er nicht reagiert. Weil der Mediator dabei nicht konfrontativ auftritt, sondern eine einvernehmliche Lösung anregt, sind viele Vermieter durchaus kooperativ. Auch die direkte Kontaktaufnahme – statt unpersönlicher juristischer Schreiben – spielt beim Erfolg dieses Verfahrens eine wichtige Rolle.
Der direkte Kontakt verspricht Erfolg
Markus Roth* beispielsweise konnte mit Hilfe der Vermittlung innerhalb kürzester Zeit erreichen, dass endlich der defekte Heizkörper repariert wurde. Der Mieter hatte vorher monatelang bei der Hausverwaltung angerufen, um Rückruf gebeten, E-Mails und Schreiben geschickt – ohne irgendeine Reaktion. Marco Waelisch konnte immerhin sofort jemanden bei der Hausverwaltung ans Telefon bekommen. Noch erstaunlicher war jedoch, dass der Heizkörper prompt innerhalb der vereinbarten Frist repariert wurde. „Die Kommunikation zur Hausverwaltung ist zwar nach wie vor nicht toll, aber dieses nervige Problem wurde erledigt“, freut sich der Mieter.
Mitunter reicht ein Anruf, um den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu bewegen. Manchmal stellt sich bei dieser Gelegenheit heraus, dass sich der Vermieter gar nicht in der Pflicht sieht, den Schaden zu beheben. Immerhin hat der Mieter dann Klarheit und kann den nächsten Schritt planen.
Die Gründe, warum nicht auf Mängelanzeigen reagiert wird, sind nach Waelischs Erfahrung vielschichtig. Manchmal klappt die Zusammenarbeit mit den beauftragten Handwerkern nicht, manchmal werden Mängelanzeigen einfach nachrangig bearbeitet und dann vergessen. „Dies zu klären sehe ich als meine Aufgabe an“, so Waelisch. Dabei werden die einzelnen Schritte mit dem Mieter abgestimmt.
Kommt der Mediator nicht mit dem Vermieter in Kontakt, wird die Intervention beendet und die Sache mietrechtlich weiterbearbeitet. Doch in den meisten Fällen kann das Problem für den Mieter zufriedenstellend gelöst werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So konnte Waelisch das Schimmelproblem einer Mieterin nicht lösen – obwohl sich der Vermieter sogar zu einem persönlichen Termin in der Wohnung der Mieterin bereit erklärte. „Er hat dieses Gespräch nur genutzt, um den Mediator davon überzeugen zu wollen, dass ich selber am Schimmel schuld bin“, empört sich die Mieterin. Sie hat nun die Bauaufsicht eingeschaltet und will eine Klage einreichen: „Es war einen Versuch wert, an mir oder an Herrn Waelisch lag’s nicht, dass es nicht geklappt hat.“ Für den Berliner Mieterverein ist die kooperative Verhandlung ein sehr sinnvolles Angebot. „Man kann damit einem untätigen Vermieter auf die Sprünge helfen, ohne ein Gerichtsverfahren zu bemühen“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Manche Mieter wollen keine Klage einreichen, zum Beispiel weil sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter wünschen. Oder die Rechtsschutzversicherung würde aufgrund der kurzen Mitgliedschaft die Kosten nicht übernehmen. Auch wollen sich viele Mieter nicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang einlassen.
Birgit Leiß
* Name von der Redaktion geändert
MieterMagazin 9/13
Der neutrale Vermittler baut eine Brücke der Verständigung
Grafik: Julia Gandras
Kontakt Marco Waelisch: Tel. 85 95 68 623 (Donnerstag 18 bis 19 Uhr, außerhalb dieser Sprechzeit bitte auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen)
E-Mail: info@kooperativ-verhandeln.de
Rat und Tat
So funktioniert’s
Wer noch Fragen zum Verfahren hat, kann sich direkt bei Marco Waelisch melden. Der wird aber erst dann tätig, wenn man eine BMV-Rechtsberatung aufgesucht hat. Hier ist insbesondere zu klären, wer für den Mangel verantwortlich ist, ob eine Klage als erfolgreich eingeschätzt würde und ob Rechtsschutz besteht. Der Kontakt zum Vermieter erfolgt in der Regel telefonisch, auch der Mieter bespricht sich telefonisch mit dem Mediator. Ein persönlicher Termin ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, sollte in der Rechtsberatung das weitere Vorgehen besprochen werden.
bl
02.06.2018