Leitsatz:
Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung setzt voraus, dass bei einer vorweg vorgenommenen Aufteilung von Gesamtkosten für den Mieter die Gesamtkosten und der Rechenschritt ersichtlich sind, mit dem der auf den Mieter entfallende Betrag ermittelt wurde.
AG Tempelhof-Kreuzberg vom 8.11.2011 – 9 C 251/10 –
Mitgeteilt von RA Stephan Werle
Urteilstext
Aus den Entscheidungsgründen:
… Die Klägerin hat zur Erläuterung jeweils nur angegeben, dass die
Aufteilung der Kosten je Nutzergruppe/Versorgungsart erfolgt ist und hierfür
Wärmemengenzähler installiert waren. Den Anteilen hätten die jeweils
ermittelten Verbrauchswerte der Wärmemengenzäher zu Grunde gelegen. Die
Kosten seien gemäß Rechnungslegung direkt der Nutzergruppe/Versorgungsart
zugeordnet worden. Hieraus lässt sich bereits nicht entnehmen – und es
konnte auch weder im Termin zur mündlichen Verhandlung am 26.7.2011
angegeben werden, noch wurde es in den Schriftsätzen vorgetragen -, um
welche Benutzergruppen oder Versorgungsart es sich bezüglich des
Vorwegabzugs gehandelt hat. Es ist bereist nicht nachvollziehbar, ob es sich
um einen Vorwegabzug für Gewerberaum oder gegebenenfalls Aufteilung der
Kosten auf verschiedene Grundstücke oder Häuser oder Häuserteile handelte.
Darüber hinaus ist auch die rechnerische Ermittlung des auf die Beklagten
entfallenden Kostenbetrages nicht nachvollziehbar. Auch wenn angegeben
wurde, dass eine Aufteilung nach Nutzergruppen und nach den Verbrauchswerten
der Wärmemengenzähler erfolgt ist, folgt daraus nicht die Möglichkeit einer
Plausibilitätsprüfung des Mieters. Die Aufteilung der Kosten ergibt sich
nicht aus vorgegebenen oder nachvollziehbaren Verteilermaßstäben (zum
Beispiel Flächen), sondern nach tatsächlichem Verbrauch. Ohne Angabe dieses
Verbrauchs jeweils ist eine nachvollziehbare Berechnung nicht gegeben (LG
Berlin MM 09, 75).
Es ist auch weder nahe liegend und noch wurde es von der Klägerin
vorgetragen, dass den Beklagten zwar der Rechenschritt nicht aus der
Abrechnung ersichtlich ist, jedoch aus vorangegangenen Mitteilungen her
möglich und bekannt war …
30.01.2013