Die Mieter der Calvinstraße 21 haben vor dem Landgericht Berlin einen wichtigen Erfolg errungen. Die vom Investor angekündigte teure Modernisierung wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Die sechs verbliebenen Mietparteien der Calvinstraße 21 müssen die Luxusmodernisierung ihres Wohnhauses nicht dulden. Das entschied das Landgericht am 18. Oktober.
Vor zwei Jahren kündigte der Eigentümer die Modernisierung des Anfang der 60er Jahre gebauten Hauses an. Für einige Mieter hätte sich die Miete dadurch mehr als verdoppelt. Sie wären zum Auszug gezwungen gewesen und widersprachen der Modernisierung. Vor Gericht bekamen sie nun auch in zweiter Instanz recht. Die Modernisierung, bei der die überwiegend älteren Bewohner vorübergehend umziehen sollten, ist aus Härtegründen unzumutbar und muss nicht geduldet werden.
„Das ist ein großartiger Etappensieg, aber noch nicht die gewonnene Schlacht“, erklärt Mieteranwalt Christoph Müller. Die Eigentümerseite hat schon angekündigt, den Mietern neue Modernisierungsankündigungen zu schicken. Doch dürfte es noch einmal zwei Jahre dauern, bis entschieden wird, ob eine neu angekündigte Modernisierung geduldet werden muss. „Man muss abwarten, ob sich der Eigentümer jetzt auf Verhandlungen einlässt“, sagt Christoph Müller.
Bislang hat sich der Eigentümer völlig kompromisslos gezeigt. Die Calvinstraße 21 ist als erschreckendes Beispiel rücksichtsloser Mietervertreibung schon bundesweit bekannt. Zugemauerte Fenster, ein ausgebauter Fahrstuhl, verschlossene Kellerräume, jahrelanger Baulärm und -dreck lassen keinen Zweifel daran, dass der Eigentümer die Mieter loswerden will. Seine jüngste Aktion: Um die beiden Protesttransparente „Wir lassen uns nicht luxussanieren“ und „Renovierung ja, Vertreibung nein“ zu verdecken, ließ er vor den Balkonen am Baugerüst Filzmatten aufhängen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 11/13
Die Transparente hat der Eigentümer neuerdings mit Filzmatten verhängt
Foto: Sabine Münch
27.11.2013