Elektronische Heizkostenverteiler erfassen den Verbrauch fortlaufend und speichern den Jahresverbrauch zum Stichtag (in der Regel der 31. Dezember um 0.00 Uhr).
Der gespeicherte Wert kann – je nach Geräteart – mindestens zwölf Monate lang im Speicher abgerufen werden, so dass die in der Heizkostenabrechnung angeführten Verbrauchsangaben vom Mieter auch später noch kontrolliert werden können.
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MieterMagazin 11/13
Stand: 28.11.2013
27.11.2013