Am 16. Oktober 2013 hat die Bundesregierung die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat geforderten Änderungen beschlossen. Bis 2050 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein. Das heißt: Wohngebäude dürfen entweder keine Treibhausgase mehr absondern, oder der Ausstoß muss durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Ab dem 1. Januar 2016 werden nach der novellierten EnEV die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben – um durchschnittlich 25 Prozent beim Jahres-Primärenergiebedarf und um durchschnittlich 20 Prozent bei den Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle. Bestandsgebäude sind zwar davon ausgenommen, sollen aber, wenn notwendig, durch eine Modernisierungsoffensive, einen Sanierungsfahrplan und Förderprogramme energetisch ertüchtigt werden. Für Gebäude werden in den Energieausweisen und Immobilienanzeigen Effizienzklassen eingeführt, wie sie bereits für Elektrogeräte und Autos Vorschrift sind. Diese Effizienzklassen belegen zwar die Umweltfreundlichkeit eines Gebäudes, lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die „warmen Betriebskosten“ zu.
Ab dem Jahr 2015 sollen in Mehrfamilienhäusern sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht der aktuell benötigten Heizleistung anpassen können, stillgelegt werden, wenn sie 30 Jahre in Betrieb waren. Zurzeit gibt es bundesweit noch etwa 400.000 bis 600.000 davon – vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes: „Die neue EnEV ist sicher kein großer Wurf. Höhere energetische Anforderungen gibt es nur für den Neubau. Aber immerhin: Die Vorgaben für den Energieausweis werden verbessert, und die Pflicht zum Austausch uralter Heizkessel wird festgeschrieben.“
Die Finanzierung dieser „kleinen Fortschritte“ ist allerdings noch offen. Auch wenn Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer verspricht: „Eigentümern, Wirtschaft und Mietern werden keine untragbaren neuen Lasten aufgebürdet“ – irgendwer muss auch diese Zeche zahlen. Die Mieten für Neubauten werden steigen.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 12/13
Neubauten müssen ab 2016 höheren Umweltschutz-Anforderungen genügen
Foto: AFC Air Flow Consulting
05.12.2013