Leitsatz:
Beim mietvertraglich vereinbarten „Betreuten Wohnen“ in der hierfür mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnanlage kann der Mieter die Betreuungsleistungen nicht kündigen und sich dabei die preisgünstige Wohnung erhalten.
BGH v. 16.9.2003 – VIII ZR 187/03 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 3 Seiten]
12.06.2018