Pressemitteilung Nr. 7 / 04
Grundsätzlich war und ist der Berliner Mieterverein e.V. gegen einen Verkauf der GSW.
Wenn dieser zur Haushaltskonsolidierung für unerlässlich gehalten wird, so kann dies nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers Hartmann Vetter nur verantwortet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Keine Verschleuderung öffentlichen Vermögens
Die GSW verfügt teilweise über sehr werthaltige Bestände.
Neben Großsiedlungen hat sie einen soliden Altbaubestand in guten Wohnlagen.
Der Kaufpreis muss diese Werte widerspiegeln.
2. Nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen
Der Erwerber muss sich vertraglich verpflichten, die Grundstücke langfristig ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Wertsichernde Instandhaltung ist sicherzustellen.
3. Keine Modernisierung gegen die Mieter
Etwaige Modernisierungen sind mit Mietervertretungen abzustimmen.
Modernisierungen dürfen nicht zu Mietervertreibung führen.
4. Keine Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher Verwertung
Der Erwerber ist zu verpflichten, den Mietern gegenüber auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher Verwertung zu verzichten.
Diese Verpflichtung ist auch jedem nachfolgenden Erwerber aufzuerlegen.
5. Mietvertragliche Absicherung der Mieter
Der Mieterschutz ist den Mietern einzelvertraglich als Ergänzung des Mietvertrages zuzusichern. Nur durch eine Mietvertragsergänzung sind die Mieter dauerhaft und individuell geschützt auch gegenüber einem möglichen Nacherwerber.
6. Privatisierung an Mieter hat Vorrang
Wenn Wohnungen weiterveräußert werden, so sind sie den Mietern vorrangig zu Sonderkonditionen anzubieten.
09.07.2014